Die Bundesregierung hat am vergangenen Freitag einen ersten Diskussionsentwurf für eine Änderung der Musterwiderrufsbelehrung veröffentlicht.
Die in der BGB-InfoV enthaltene Musterwiderrufsbelehrung sollte ursprünglich Unternehmern Orientierung bei der Gestaltung ihrer Widerrufsbelehrung geben und der Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten dienen. Tatsächlich birgt die Verwendung der vom Gesetzgeber verfassten Widerrufsbelehrung für die Unternehmer derzeit die permanente Gefahr kostenpflichtiger Abmahnungen ihrer Konkurrenten, da die Musterwiderrufsbelehrung nach Ansicht von Teilen der Rechtsprechung eklatant den gesetzlichen Vorgaben widerspricht. Zu diesem Themekomplex haben wir bereits ausführlich Stellung genommen, vgl. unsere Artikel vom 8. Oktober 2007 und 27. September 2007. Die Bundesregierung hat jahrelang diese Missstände ignoriert und eine Neufassung der Musterwiderrufsbelehrung abgelehnt.
Ist die Rechtsunsicherheit in Unternehmerkreisen mit dem neuen Entwurf beseitigt? Konnten die Kritikpunkte der Rechtsprechung und der betroffenen Unternehmen umgesetzt werden?