Wer eine erfolgreiche Marke hat, kennt dieses Phänomen: andere wollen sich die Marke zunutze machen, indem sie eine Domain registrieren, die mit der Marke fast identisch ist – nur ein kleiner „Vertipper“ unterscheidet beide. Die Domain wird dann mit eigenem Content belegt oder auch nur geparkt (etwa bei sedo, NameDrive, etc.) und bereits allein an den Klicks auf die Vertipper-Domain wird verdient.

Was kann man gegen Vertipper-Domains tun?

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StudiVZ hat ein Urteil zu seinen Gunsten erstritten, nachdem im März 2008 ein Abmahnwelle gestartet worden war. Nunmehr liegt eine schriftliche Urteilsbegründung aus Köln vor, die allerdings mehr Fragen aufwirft, als diese zu beantworten.

VZ eine schutzfähiges Zeichenbildungsprinzip?

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