Das lang erwartete Urteil ist gefällt. Der EuGH entschied am 05.06.2018, dass der Betreiber einer Fanpage für die Datenschutzverletzungen von Facebook mit verantwortlich sei. Er brachte dabei auch zum Ausdruck, dass der Betreiber einer Fanpage auch selbst Datenverarbeitungen über seinen Facebookauftritt in Bezug auf Besucher veranlasse und auch deshalb hafte. Die Reaktionen auf das Urteil fallen – erwartungsgemäß – höchst unterschiedlich aus.

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