Mit Urteil vom 01. Oktober 2019 hat das höchste Gericht über Cookies und den Datenschutz entschieden. Damit hat das Gericht zentrale Weichen für die ePrivacy im Internet gestellt. Verantwortliche müssen handeln. Der Websitebetreiber muss sehr genau informieren und vor allem, eine ausdrückliche, aktive Einwilligung einholen. Die blossen Slider mit OK-Button genügen diesen Anforderungen nicht. Neue Aufgaben für die Webdesigner und Gestaltung von Internetauftritten.

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