Im Rahmen der Gewährleistung sind Händler verpflichtet, dem Kunden ein mangelfreies Gerät zu liefern. Stellt sich heraus, dass die Ware einen Mangel hatte, muß die Ware entweder durch eine Nachlieferung ersetzt oder repariert werden. Das deutsche Recht sieht vor, dass der Händler bei einer Nachlieferung Anspruch auf Wertersatz geltend machen kann. Diese Regelung hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun vom Tisch gefegt.

Wegfall des Wertersatzes für Händler?

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