Historisch betrachtet, könnte der innere Zusammenhang womöglich größer sein, als man auf den ersten Blick meint. An dieser Stelle soll es jedoch um das Markenrecht gehen und die praktisch bedeutende Frage: Soll ich ein Zeichen als Marke für Events und Veranstaltungen schützen lassen? Ein Hofer Gastronom hat sich das Zeichen „Weltuntergang“ für „Dienstleistung zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen“ schützen lassen und nunmehr Veranstalter von Weltuntergangs-Partys und Events anwaltlich abmahnen lassen.

Die Idee ist nicht neu … siehe Olympia!

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