Die Fallstricke des Versandhandels haben zu neuerlichen Abmahnserien geführt. Niederlassungen einer bekannten Kette für Elektro- und Elektronikgeräte lassen derzeit unterschiedliche Angaben von Lieferzeiten und –zeiträumen sowie auseinanderfallende Versandkostenangaben abmahnen.

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Für Internet-PCs sollen vom 1.1.2007 an 17,03 EUR Rundfunkgebühren zu zahlen sein. Wer für welche Geräte GEZ Gebühren zu zahlen hat, ist in den §§ 1 und 2 des Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) bestimmt. Diese zusätzlichen Kosten werden insbesondere auch Unternehmen belasten, da heutzutage die nahezu überwiegende Anzahl von PCs zum „drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten“ Empfang von Rundfunkdarbietungen geeignet sind.

Internet ist Rundfunk?

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