Der Heise-Ticker berichtet über Klageverfahren Betroffener gegen Google Inc. in den USA (hier). Der Vorwurf der Google Mail Nutzer: Ihre Privatspähre und ihr Recht auf Datenschutz werde von Google verletzt, sie würden ausspioniert. Der Nachricht ist auch ein zentrales Argument von Google zu entnehmen. Die Nutzer hätten gar nicht die Erwartungshaltung, dass ihre Daten und ihre Privatsphäre geschützt seien.

Was sagt das deutsche Recht zu diesen Argumenten?

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Mit Hilfe einer Online Petition fordern Nutzer und Betroffene u.a. von Twitter einen besseren Schutz gegen Beleidgungen und unwahre Tatsachenbehauptungen im Netz. Ein legitimes Anliegen – möchte man meinen. Der Gesetzgeber hat eine Vielzahl von Regeln dazu geschaffen. Warum – so möchte man fragen – funktionieren diese nicht?

Ist eine solche Forderung an die Portale und Anbieter zu richten?

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