Die Telemedien haben ausgedient. Nun handelt es sich um digitale Dienste. Das Telemediengesetz ist seit heute Geschichte und außer Kraft gesetzt. Nunmehr gilt das Digitale-Dienste-Gesetz. Auch im Datenschutzrecht gibt es eine Änderung, da das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) nunmehr Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzt (TDDDG) heißt. Ein Tipp: Schauen Sie im Impressum nach, ob dort noch der § 5 TMG für die Anbieterkennzeichnung ausgewiesen ist. Das ist seit heute der § 5 DDG.

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