Rechtsanwalt Stefan Maas

  • Rechtsanwalt Stefan Maas gründete die Kanzlei 1998
  • Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
  • spezialisiert auf Neue Medien und Internet
  • berät außergerichtlich, entwickelt Strategien, fertigt Gutachten und führt Verhandlungen
  • vertritt Sie bundesweit vor Gericht
  • ist als Dozent an Weiterbildungsakademien tätig oder schult inhouse – vor Ort in Ihrer Arbeitsumgebung
  • 1968 geboren
  • 1988 Abitur
  • 1996 erstes juristisches Staatsexamen
  • 1998 zweites juristisches Staatsexamen
  • 1998 Zulassung als Rechtsanwalt
  • 1998 Kanzleigründung und Bürogemeinschaft mit Dr. Jürgen Weinknecht
  • 2003 Zulassung als Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht Köln
  • 2006 Umzug der Kanzlei zum aktuellen Standort in die Richard-Wagner-Strasse

  • Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln (RAK)
  • Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
  • Mitglied im Kölner Anwaltsverein (KAV)
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie (ARGE-IT)
  • Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz (GRUR)
  • Mitglied der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD)
  • Erstberatungsgespräche mit dem Ziel eines Kosten- und Maßnahmenplans (vgl. Erstberatung)
  • Strategieberatung, Optimierung von Geschäftsmodellen im Interne,
  • Kommunikation und Markenführung
  • Vertragsentwicklung und Vertragsprüfung
  • Vorbereitung und Durchführung von Verhandlungen (außergerichtliche und gerichtliche)
  • Datenschutzbeauftragter und Unterstützung bereits bestellter Beauftragter mit Rat und Tat
  • Durchführung von Audits (Datenschutz, rechtssicherer Internetauftritt)
  • Optimierung von Prozessen und Abläufen
  • Erstellung von Gutachten
  • Vorbereitung und Durchführung von Vortragsveranstaltungen und Workshops
  • Begleitung von Medienberichterstattungen und Reputationsmanagement
  • Übernahme eilbedürftiger Abmahnsachen und Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes

  • Spezialisierung verkürzt Aufwand und Kommunikation
  • die Kanzlei verbindet juristische Fachkompetenz mit praktischer Erfahrung
  • geprägt von langjährigem Umgang mit dem Internet
  • Kenntnis von Technologie und Geschäftsmodellen
  • den Hürden von Gründern und Startups
  • gängigen Risiken im elektronischen Geschäftsverkehr
  • zielt auf pragmatische und wirtschaftlich vorteilhafte Lösungen

Rechtsanwälte dürfen zu jedem Fachgebiet beraten. Wir meinen, ein Anwalt sollte sich auf diejenigen Felder beschränken, zu denen er über langjährige praktischer Erfahrung verfügt und zählen folgende Gebiete zu unserem Spezialwissen

  • Namens-, Marken- und Domainrecht
  • Werberecht
  • elektronischer Geschäftsverkehr
  • Onlinehandel und Fernabsatz
  • Kommunikations- und Äußerungsrecht
  • Persönlichkeitsrecht
  • Urheberrecht und Schutz der Person
  • Software- und Datenbankrecht
  • Datenschutz und Datensicherheit
  • Neue Medien und Internet