Risiko für Händler bei Verkauf in das Ausland
Der Europäische Gerichthof (EuGH) hat jetzt entschieden, dass im EU-Ausland ansässige Verbraucher deutsche Gewerbetreibende in ihrem Wohnsitz-Land verklagen können. Und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen per Fernabsatz geschlossenen Vertrag handelt (Onlinehandel) oder nicht.