Update: neue Muster-Widerrufsbelehrung verabschiedet

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In der Neverending-Story der Widerrufsbelehrung im Fernabsatzrecht wird ein neues Kapitel aufgeschlagen. Der deutsche Gesetzgeber hat zur Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus dem Jahr 2009 ein neues Muster der Widerrufsbelehrung verabschiedet, dass in Kürze in Kraft tritt.

Über den Gesetzesentwurf hatten wir bereits berichtet („Vorschau: Kommt eine rechtskonforme Muster-Widerrufsblehrung?“). Dieser Entwurf wurde nun vom Parlament angenommen und tritt mit der noch ausstehenden aber in Kürze zu erwartenden Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Allerdings wird auch dieses Muster vermutlich nicht lange von Bestand sein. Denn aufgrund der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie ergibt sich erneut Änderungsbedarf: zum Einen weicht das in der Richtlinie enthaltene Muster der Widerrufsbelehrung von dem nun in Deutschland verabschiedeten Muster ab; zum Anderen ändern sich weitere Regelungen im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht, z.B. über die Rücksendekosten.

Den nationalen Gesetzgebern bleibt zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in innerstaatliches Recht umsetzen.

Update:

Das Gesetz ist nunmehr am 3. August 2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und damit am Folgetag in Kraft getreten. Spätestens nach Ablauf der Übergangsfristen besteht mithin die Verpflichtung die Neuregelungen umzusetzen.

 

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