Mit Urteil vom 21.10.2015 hat der BGH nun entschieden, dass Banken Auskunft zu Name und Anschrift eines Kontoinhabers erteilen müssen. Dazu ist nicht die Vorlage eines Beschlusses erforderlich. Das Bankgeheimnis muss an dieser Stelle hinter dem Markenrecht zurückstehen.
Der EuGH hat entschieden, dass der Datenschutz und das Bankgeheimnis durch das Markenrecht durchbrochen werden können. Eine Sparkasse ist dazu verpflichtet, den Namen ihres Kunden offenzulegen, wenn dieser an einem Markenrechtsverstoß beteiligt war.
Historisch betrachtet, könnte der innere Zusammenhang womöglich größer sein, als man auf den ersten Blick meint. An dieser Stelle soll es jedoch um das Markenrecht gehen und die praktisch bedeutende Frage: Soll ich ein Zeichen als Marke für Events und Veranstaltungen schützen lassen? Ein Hofer Gastronom hat sich das Zeichen „Weltuntergang“ für „Dienstleistung zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen“ schützen lassen und nunmehr Veranstalter von Weltuntergangs-Partys und Events anwaltlich abmahnen lassen.
Die Idee ist nicht neu … siehe Olympia!
Es bleibt aktuell, das Thema Haftung im Internet. Der Vertrieb von Markenware im Internet etwa, ist ein seitens der Markenhersteller ungeliebtes Kind. Die Preise verfallen, heißt es, Service und Standards würden nicht eingehalten. Aus diesem Grunde ist für „kreative Lösungen“ im E-Business umfassende Vorsicht und Vorausschau geboten, um nicht in die vielfachen Abmahnfallen zu treten.
Verkauf von Abercrombie & Fitch in Deutschland
Wer eine erfolgreiche Marke hat, kennt dieses Phänomen: andere wollen sich die Marke zunutze machen, indem sie eine Domain registrieren, die mit der Marke fast identisch ist – nur ein kleiner „Vertipper“ unterscheidet beide. Die Domain wird dann mit eigenem Content belegt oder auch nur geparkt (etwa bei sedo, NameDrive, etc.) und bereits allein an den Klicks auf die Vertipper-Domain wird verdient.
Was kann man gegen Vertipper-Domains tun?
StudiVZ hat ein Urteil zu seinen Gunsten erstritten, nachdem im März 2008 ein Abmahnwelle gestartet worden war. Nunmehr liegt eine schriftliche Urteilsbegründung aus Köln vor, die allerdings mehr Fragen aufwirft, als diese zu beantworten.
VZ eine schutzfähiges Zeichenbildungsprinzip?
Abmahnwellen sind derzeit wieder inflationär. Kürzlich berichtete der WDR über einen besonders dreisten Fall von Abmahnungen aus dem eBay Umfeld, wir hatten auf die Produktabbildungsserie aufmerksam gemacht, nunmehr ist StudiVZ & Co aktiv (vgl. Heise).
VZ schutzfähig?
Ist der Domaininhaber Besitzer oder Eigentümer der Domain? Wenn Eigentum gegeben ist, kann sich der Domaininhaber gegenüber Inhabern von Markenrechten auf dieses Recht berufen? Über diese Fragen hatte nach einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu entscheiden.
Domain = Eigentum?
Die am Wochenende zu Ende gehende Möbelmesse Köln (imm cologne) und die begleitenden Passagen 2008 bieten wie jedes Jahr zahlreichen Designern die Möglichkeit, ihre Ideen, Konzepte und fertigen Entwürfe einem breiten Publikum zu präsentieren. Kontakte zwischen Designern, Herstellern bzw. potentiellen Herstellern, dem Handel können geknüpft bzw. ausgebaut werden und das Interesse der potentiellen Kundschaft ausgelotet werden. Doch was geschieht, wenn findige Ideensucher unterwegs sind, um sich „Anregungen“ zu holen?
Tipps zum Designschutz – FAQ „Designrecht“
Das Markenrecht gibt dem Markeninhaber, der zugleich Hersteller des Markenprodukts ist, das Recht, den Vertrieb seiner Markenware zu gestalten. Er allein darf bestimmen, wo (= in welchem Land) die Ware auf den Markt kommen soll. Dieses Bestimmungsrecht verliert der Hersteller erst dann, wenn die Markenware durch ihn selbst oder mit seinem Willen in der Europäischen Union (EU) oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in den Verkehr gebracht worden ist.
Es gibt allerdings Konstellationen, bei denen nicht ganz eindeutig ist, ob die Ware bereits auf dem Markt eingeführt ist oder nicht. Ein kürzlich dem Bundesgerichthof vorgelegter Fall beschäftigte sich mit der Frage, ob vom Markeninhaber dem Handel zur Verfügung gestellte Parfümtester in den Markt eingeführt worden sind, so daß die Tester verkauft werden dürfen.
Ist der Verkauf eines „unverkäuflichen Musters“ eine Markenverletzung?
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