Designschutz – Hinweise und FAQ
Die am Wochenende zu Ende gehende Möbelmesse Köln (imm cologne) und die begleitenden Passagen 2008 bieten wie jedes Jahr zahlreichen Designern die Möglichkeit, ihre Ideen, Konzepte und fertigen Entwürfe einem breiten Publikum zu präsentieren. Kontakte zwischen Designern, Herstellern bzw. potentiellen Herstellern, dem Handel können geknüpft bzw. ausgebaut werden und das Interesse der potentiellen Kundschaft ausgelotet werden. Doch was geschieht, wenn findige Ideensucher unterwegs sind, um sich „Anregungen“ zu holen?
Tipps zum Designschutz – FAQ „Designrecht“
Messen und Ausstellungen haben im „Recht des Geistigen Eigentums“ eine besondere Bedeutung, da sie auch im Rechtssinne als Präsentation und Veröffentlichung von Neuheiten gewertet werden. Dies kann Rechtsschutz beenden, etwa im Geschmacksmusterrecht. Es kann andererseits – etwa bei entsprechender Presseberichterstattung – in der Zukunft den Nachweis der Neuschaffung eines Werkes erleichtern.
Einige Hinweise zu diesem ernsten Thema haben wir in unseren FAQ „Designrecht“ zusammen- und bereitgestellt und würden uns freuen, hiermit Hilfen, aber auch Anstöße zu weiteren Diskussionen zu geben. Geben Sie uns Feedback – hier über die Kommentarfunktion oder direkt über unser Kontaktformular.
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!