Die Telemedien haben ausgedient. Nun handelt es sich um digitale Dienste. Das Telemediengesetz ist seit heute Geschichte und außer Kraft gesetzt. Nunmehr gilt das Digitale-Dienste-Gesetz. Auch im Datenschutzrecht gibt es eine Änderung, da das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) nunmehr Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzt (TDDDG) heißt. Ein Tipp: Schauen Sie im Impressum nach, ob dort noch der § 5 TMG für die Anbieterkennzeichnung ausgewiesen ist. Das ist seit heute der § 5 DDG.

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Nachdem der EuGH am 05.12.2023 sein Grundsatzurteil zur Verbandshaftung gefällt hatte, folgte nunmehr die Entscheidung über den Bußgeldbescheid im Verfahren Deutsche Wohnen SE. Selten habe ich in einer gerichtlichen Entscheidung mit solcher Klarheit lesen dürfen, was das Gericht von den Argumenten der Verteidigung hält – nämlich nichts! Und das Kammergericht gab dem Landgericht auch gleich in verfahrenstechnischer Sicht mit auf den Weg – es muss eine andere Kammer den Vorgang zuende führen.

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Mit seinem Urteil vom 05.12.2023 in der Sache Deutsche Wohnen S.A. ist ein Meilenstein zum Compliance Recht für Datenschutzverstöße gelegt worden. Die Datenschutzaufsichtsbehörden atmen auf und für Betroffene hat sich die Verhandlungsposition erheblich gewandelt. Das dürfte Unternehmensleitungen wenig erfreuen …

 

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