Werbung unterliegt vielfältigen rechtlichen Regeln – auch für Social Media und Influencer Marketing. Insbesondere muss Werbung als solche gekennzeichnet werden. Sonst spricht man von Schleichwerbung. Das ist im Grundsatz auch bekannt und vielfach praktiziert. Im Onlinemarketing haben sich in den letzten Jahren jedoch manche dieser Regeln und vor allem ihre Anwendung und Auslegung verschoben, bzw. die Handelnden loten dies zum Teil bewußt aus. Nun gibt es seit Juni 2017 ein Urteil aus Celle, das hier Klarheit für die Werbung mit Influenzern schafft.

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Die Datenschutznovellen 2009 zogen eine Vielzahl von Änderungen im Bereich der Verarbeitung personenbezogener Daten nach sich. Für einige Regelungen hatte der Gesetzgeber daher eine Übergangsregel geschaffen, die zum 31. August 2012 ausläuft. Bei ordnungsgemäßer datenschutzrechtlicher Organisation der Abläufe und Prozesse sollte dieses Datum keine Befürchtungen auslösen. Aber wurde tatsächlich an alles gedacht?
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Eine alte Frage des Internetrechts in aktuellem, neuen Gewande – die Haftung für fremde Inhalte. Denn um nichts anderes geht es, wenn aktuell die Frage aufgeworfen und diskutiert wird, ob man auch für Fotos und Texte, die via Facebook veröffentlicht werden, einstehen soll. Diese Frage ist im Grundsatz und schon lange und auch höchstrichterlich durch den BGH entschieden – ja man haftet. Der Teufel steckt jedoch im Detail.

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Es bleibt aktuell, das Thema Haftung im Internet. Der Vertrieb von Markenware im Internet etwa, ist ein seitens der Markenhersteller ungeliebtes Kind. Die Preise verfallen, heißt es, Service und Standards würden nicht eingehalten. Aus diesem Grunde ist für „kreative Lösungen“ im E-Business umfassende Vorsicht und Vorausschau geboten, um nicht in die vielfachen Abmahnfallen zu treten.

Verkauf von Abercrombie & Fitch in Deutschland

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So urteilte das Landgericht Hamburg nach einem kürzlich bei JurPC veröffentlichten Urteil aus Dezember 2007 (hier). Der Blogger habe durch seinen „scharfen und polemisierenden Beitrag“ das Feld für provozierende und vor allem rechtsverletzende Kommentare bereitet und dürfe sich anschließend nicht wundern, dass er für diese gerade stehe.

Weblogbetreiber haftet als Störer für Kommentare!

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Unter einem sogenannten Application Service Providing-Vertrag (im Folgenden „ASP“) versteht man einen Vertrag über die Erbringung von anwendungsbezogenen Dienstleistungen. Gegenstand eines solchen ASP kann jede einfache oder komplexe Dienstleistung sein, die vollständig IT-gestützt erbracht wird. Rechtlich einzuordnen ist dieser Vertrag mit einer Vielzahl von verschiedenen Leistungsschwerpunkten nur sehr schwer.

Gleichwohl der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 15.11.2006 den ASP als Mietvertrag charakterisiert hat, muss festgehalten werden, dass dies lediglich eine Einzelfallentscheidung ist. Eine endgültige rechtliche Einordnung und damit ein Ende der Diskussion über den Vertragscharakter des ASP ist hierdurch nicht erreicht.

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Das Abmahnen von Bloggern nimmt kein Ende. Es nimmt zu, wie jüngst bei Basic Thinking oder Waitingforjason nachzulesen ist. Nunmehr hat es einen ausführlichen und umfassenden Beitrag eines journalistisch tätigen Bloggers getroffen, siehe Mitteilung von wissenswerkstatt.net. Es dreht sich in diesen Fällen, wie schon seinerzeit in dem qype-Fall um die Frage, ob der Anbieter eines Internetangebotes für eingestellte oder übernommene Inhalte Dritter in Haftung genommen werden kann. Auf den ersten Blick könnte man diesen webfeindlichen Schluss ziehen.

Ende des Verbreitens fremder Inhalte?

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In der deutschen IT-Gründerszene stellt sich immer wieder die Frage, welche Rechtsform die geeignete ist. Nach der Überseering-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahre 2002, die deutschen Unternehmern auch eine Gründung in der Form einer englichen Limited eröffnete, gewann diese binnen kurzer Zeit erheblich an Bedeutung bei den Existenzgründern. Die StudiVZ Ltd. ist wohl das prominenteste Beispiel im Bereich der deutschen Web 2.0 Gründungen.
Nun die Antwort aus Berlin: Die deutsche GmbH soll reformiert und attraktiver gemacht werden. Am 23. Mai 2007 ist daher von der Bundesregierung das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG) beschlossen worden (vgl. Pressemitteilung des BMJ).

Die Reform des GmbHG soll im 1. Halbjahr 2008 in Kraft treten.

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Web 2.0 (vgl. Tim O’Reilly) boomt und man könnte meinen, dass es Personen, Unternehmen oder Institutionen, insbesondere die Justiz gibt, die dem entgegenwirken wollen. Aufklärung tut not, Informationen sollen helfen, Gesetze und Urteile in den richtigen Kontext einzustellen. Hierbei wollen wir mit einer kleinen Artikelserie zu

Web 2.0 und Recht

beitragen. Heute: eBay haftet für seine Inhalte.

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