Für Unternehmer im Internet ist am 01.02.2017 eine neue Informationsverpflichtung in Kraft getreten. Es geht um den Verbraucherschutz. Unternehmer müssen sich zum außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren positionieren. Das betrifft häufig das Impressum oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (oder beides). Zu den Einzelheiten.

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Der Europäische Gerichthof (EuGH) hat jetzt entschieden, dass im EU-Ausland ansässige Verbraucher deutsche Gewerbetreibende in ihrem Wohnsitz-Land verklagen können. Und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen per Fernabsatz geschlossenen Vertrag handelt (Onlinehandel) oder nicht.

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Die Umsetzungsfrist für die Button-Lösung ist abgelaufen, wer seinen Shop nicht an die Button-Lösung anpasst, muss nun mit Abmahnungen rechnen. Erste Überprüfungen diverser Shops ergeben ein überraschendes Bild. Manche setzen das Gesetz 1:1 um, andere – noch – gar nicht. Weiterlesen

Zum vorläufigen Schluß unseres mehrteiligen Berichts über die Button-Lösung gehen wir näher auf die Risiken ein, die aus einer unterbliebenen oder fehlerhaften Umsetzung im Onlineshop folgen.

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Im Gegensatz zum klassischen Onlinehandel müssen sich Händler, die ihre Ware über eBay oder Amazon anbieten, mit den von den Verkaufsplattformen bereit gestellten technischen Möglichkeiten auseinandersetzen.

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Die Neuerungen für den Onlineproduktvertrieb kommen. Nach Verzögerungen bei der Ausfertigung des Gesetzes, wurde die Button-Lösung im Mai im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit zum 1. August 2012 in Kraft. Weiterlesen

Im März 2012 wurde durch den deutschen Gesetzgeber für den E-Commerce die „Button“-Lösung verabschiedet. Diese soll den Verbraucher vor dem Abschluß unerwünschter Verträge üper das Internet schützen. Bevor ein kostenpflichtiger Vertrag verbindlich abgeschlossen werden kann, muss durch einen „Button“ deutlich – etwa durch Wiedergabe des Preises – auf diese Kosten hingewiesen werden. Die Regelung tritt 3 Monate nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Allgemein wird davon ausgegangen, dass die Veröffentlichung kurzfristig erfolgen wird. Mit einer Veröffentlichung im Mai wäre das Gesetz ab dem 01.08.2012 verbindlich.

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Wie wird die Widerrufsbelehrung rechtskonform formuliert? Wer die vom Gesetzgeber bereitgestellte Musterwiderrufsbelehrung verwendet, genießt den Schutz des Musters, d.h. etwaige Fehler der Belehrung gehen nicht zu seinen Lasten. Was aber passiert, wenn der Verwender von der Musterbelehrung abweicht? Hierzu entschied der BGH nunmehr mit urteil vom 01.03.2012 Grundsätzliches.

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Wer weiße Ware verkauft, kennt die Pflichtangaben zum Energieverbrauch. Nach einer längeren Übergangsphase werden nunmehr seit dem 30.03.2012 schrittweise neue Energieeffizienzklassen verbindlich und auf braune Ware ausgedehnt.

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In der Neverending-Story der Widerrufsbelehrung im Fernabsatzrecht wird ein neues Kapitel aufgeschlagen. Der deutsche Gesetzgeber hat zur Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus dem Jahr 2009 ein neues Muster der Widerrufsbelehrung verabschiedet, dass in Kürze in Kraft tritt. Weiterlesen