Update – Markenverletzung durch AdWords-Anzeige

, , , ,

Erneut hat ein Gericht entschieden, daß die Verwendung einer fremden geschützten Marke als AdWord rechtsverletzend ist und kostenpflichtig abgemahnt werden kann. Das Geschäftsmodell „AdWords“ rückt damit weiter seinem Ende entgegen (wir berichteten: „Metatags, Weiß-auf-Weiß-Schrift – Das Ende von AdWords-Anzeigen?„).

Marke als AdWord = Markenverletzung

Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat durch Urteil vom 12. Juli 2007 entschieden, daß die Verwendung einer fremden geschützten Marke als AdWord eine Markenverletzung darstellt.

Mit seiner Entscheidung weist das OLG die teils in älteren Entscheidungen anderer Gerichte vertretene gegenteilige Ansicht ausdrücklich in die Schranken. AdWords seien eine kennzeichenmäßige Benutzung der geschützten Marke und daher abmahnfähig (zum Umgang mit Abmahnung siehe unserere FAQ). Denn durch AdWords werde sich die eigentliche Funktion einer Marke, nämlich auf Produkte eines bestimmten Herstellers hinzuweisen, zu Nutze gemacht.

Darüber hinaus erwarte der Suchmaschinennutzer, daß die Suchmaschine ihm auf seine Anfrage zu der eingegebenen Marke Links anzeige, die auf Angebote zu eben dieser Marke verweisen. Dies sei nicht anders als im Ladengeschäft, wenn der Kunde nach einer konkreten Marke frage.

Vor diesem Hintergrund sei es ohne Bedeutung, daß das AdWord für den Nutzer nicht sichtbar sei. Ebenfalls irrelevant sei die Kennzeichnung der AdWords-Werbung als Anzeige. Zum einen mache sich der Verkehr keine vertieften Gedanken darüber, wie die Trefferliste und die Anzeigen nach seiner Suchanfrage zustande kommen, also ob unterschiedliche Prozesse durch seine Suchanfrage ausgelöst werden. Er erwarte lediglich, daß die Seite, die ihm auf seine Suchanfrage angezeigt werde, eine Zusammenstellung der die Marke betreffenden Links zeige. Zum anderen werde aus der Kennzeichnung der Werbung als Anzeige lediglich der Schluß gezogen, daß für die Anzeige bezahlt worden wäre.

Nach dieser Entscheidung gilt mehr denn je: AdWords sollten gezielt ausgewählt werden. Fremde Marken sollten zur Vermeidung von Abmahnungen nur dann als AdWord benutzt werden, wenn das fragliche Markenprodukt auf der in der AdWords-Anzeige verlinkten Seite angeboten wird.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert