Die Europäische Union bereitet derzeit eine Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vor, KOM(2006)0168 – C60233/2005 – 2005/0127 (COD). Die geplante Richtlinie ergänzt die Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums um europaweite einheitliche strafrechtliche Bestimmungen.

Die EU- Richtlinie enthielt umfangreiche zivil- und verwaltungsrechtlichen Neuregelungen im Zusammenhang mit der Verfolgung von Rechtsverletzungen des geistigen Eigentums. Die Umsetzung in deutsches Recht erfordert eine umfangreiche Novellierung zahlreicher Gesetze.

Erst im Januar 2007 ist in Deutschland das entsprechende Durchsetzungsgesetz vom Bundeskabinett beschlossen worden.

Im Gesetzgebungsverfahren haben vor allem die Ausweitung der zivilrechtlichen Auskunftsansprüche gegenüber potentiellen Rechtsverletzern und Dritten und die Begrenzung der Kosten für anwaltliche Abmahnungen für erheblichen Diskussionsbedarf gesorgt. Im Rahmen dieses Gesetzgebungsvorhaben sind strafrechtlichen Vorschriften nur bzgl. der sog. geographischen Herkunftsangaben implementiert worden, (vgl. hier).

In dem Bemühen, den EU-Bürgern effektive gesetzliche Instrumente gegen Produktpiraterie und Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums an die Hand zu geben, soll der neue Richtlinienentwurf die Durchsetzungskraft der bestehenden zivilrechtlichen Instrumentarien durch zu ergänzende strafrechtliche Regelungen verbessern.
Die bislang bestehenden nationalen Straf-Regelungen unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der Strafrahmen. Eine Harmonisierung der Regelungen ist aus europäischer Sicht notwendig. Weiterlesen

Gestern wurde der seit etwa vier Jahren in der Diskussion stehende „zweite Korb“ der Urheberrechtsnovelle vom Bundestag beschlossen. Neben Änderungen wie beispielsweise die Streichung der „Fünf-Prozent-Deckelung“ bei den Pauschalabgaben für Urheber auf Vervielfältigungsgeräte, wird es zukünftig für den Urheber möglich über noch unbekannte Nutzungsarten zu verfügen. Ob hiermit auch gemeint ist, dass zukünftig sogenannte „Total-Buy-Outs“ möglich werden, d.h. der Urheber gibt – im Widerspruch zum 1. Korb der Urheberrechtsreform – seine gesamten Rechte insbesondere auch für noch völlig unbekannte Nutzungsarten auf, bleibt abzuwarten.

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Kürzlich hat das Landgericht München I entschieden, dass Pumuckl eine Freundin haben darf. Was ist damit gemeint und wieso berichten wir darüber?

Es geht um die Frage, wer die Rechte an der Fortsetzung der Geschichte, der Story hat und wie die Urheberrechte der Textautorin mit den Urheberrechten der Zeichnerin zueinander stehen.

Anfang März unterstützte die Zeichnerin des rotschopfigen Kobolds – Barbara von Johnson – einen Kindermalwettbewerb, in dem sie dazu aufrief „eine neue Freundin für Pumuckl“ zu finden. Der Sieger des Wettbewerbs darf bei der Hochzeit in privatem Rahmen in Johnsons Atelier teilnehmen. Die Buchautorin und Erfinderin Ellis Kaut aber sah darin ihr Urheberpersönlichkeitsrecht verletzt und wollte es der Zeichnerin untersagen lassen, sich so zu präsentieren, als habe sie Einfluss auf die weitere Entwicklung des Pumuckl – ohne Erfolg. Dreh- und Angelpunkt der Entscheidung ist eine Abwägung zwischen Kunst- und Meinungsfreiheit. Welche Argumente überzeugten nun das Gericht? Weiterlesen

Die Rechtsprechung zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ist widersprüchlich – wir berichteten. Hoffnung, dass die Lage geklärt wird kam auf, als der Bundesgerichtshof (BGH) im April eine Pressemitteilung herausgab, nach der in einem Urteil vom 12. April 2007 der BGH die Verwendung der Musterbelehrung der BGB Info-V gestärkt habe (vgl. unseren Artikel „Update I Widerrufsbelehrung – BGH zum Muster der BGB Info-V„). Seit wenigen Tagen liegen die Urteilsgründe nun vor – sie bestätigen die Pressemitteilung nicht in vollem Umfang. Weiterlesen

Am 1. Juli 2007 wird die sog. Steueridentifikationsverordnung – StIdV – BGBl. I. S. 2726 in Kraft treten. Die Identifikationsnummer soll primär die bisherige Steuernummer ersetzen. Der Gesetzgeber verspricht sich von der Erfassung aller Bürger eine effizientere Verwaltung der steuerpflichtigen Vorgänge und eine umfassende Handhabe gegen Steuerhinterziehung. Über diese Neuerung berichteten wir bereits anläßlich des Inkrafttretens des neuen Telemediengesetzes (vgl. hier).

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Die herrschende Meinung nimmt entsprechend der Entscheidung des BGH vom 7.11.2001 – Passat-Fall – an, dass bei eBay der Vertrag mit Ablauf der Angebotsfrist zustande kommt. Im unserem Beitrag vom 16. April 2007 wurde diese Problematik bereits kurz angesprochen. Die Rechtsprechung des BGH ist für Massengüter von geringem bis mittlerem Wert durchaus nachvollziehbar. Doch ist möglicher Weise in Sonderfällen, etwa bei Einzelstücken von hohem Wert, zu differenzieren?

Zuschlag bei eBay = Vertragsschluss?

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Wer eine Marke sein Eigen nennt, will auch die „passende“, mit der Marke identische, Domain registrieren. Im Falle der Domain „flights.eu“ wurden gleich 21 Anträge auf Registrierung in der – Kennzeichenrechteinhabern vorbehaltenen – Sunrise-Phase bei der Vergabstelle EURid eingereicht. Zugeteilt wurde die Domain an den ersten in der Liste der 21 Antragsteller. Domaininhaber wurde Dom.info e.K. Gegen diesen strengte jedoch das Reisebüro Bühler ein Schlichtungsverfahren vor dem Prager Schiedsgerichts für Streitigkeiten über .eu-Domains (Fall Nr. 03757) an. Das Schiedsgericht sieht sich allerdings außer Stande, in dem Verfahren eine Entscheidung zu treffen.

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Der Bundesgerichtshof hat kürzlich die Urteilsgründe einer weiteren Entscheidung im Zusammenhang mit der umfangreichen Auseinandersetzung zwischen der Fürstin Caroline von Monaco nebst Angehörigen und der Presse veröffentlicht. In diesem Falle handelte es sich um die Streitfrage, ob Ernst August von Hannover im Beisein seiner Gattin dulden muß, dass er abgelichtet wird.

Information vs. Sensationslust ?

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Wie wir in unserem Artikel „Die Vorratsdatenspeicherung – Bürger unter Generalverdacht?“ vom 2. April 2007 bereits berichtet haben, sind die einzelnen EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG bis spätestens zum Jahre 2009 in nationales Recht umzusetzen.

Am 18. April 2007 hat nun das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie beschlossen.

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Trifft es zu, was da unter „heute im Bundestag“ nachzulesen ist? Seit gut zwei Jahren sollen Bundesbehörden bereits Online-Durchsuchungen durchführen, obwohl der Bundesgerichtshof solche mangels Rechtsgrundlage im Januar diesen Jahres für unzulässig erachtet hat (vgl. unseren Beitrag)?

Rechtsstaatlichkeit – nein Danke?

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