Für Internet-PCs sollen vom 1.1.2007 an 17,03 EUR Rundfunkgebühren zu zahlen sein. Wer für welche Geräte GEZ Gebühren zu zahlen hat, ist in den §§ 1 und 2 des Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) bestimmt. Diese zusätzlichen Kosten werden insbesondere auch Unternehmen belasten, da heutzutage die nahezu überwiegende Anzahl von PCs zum „drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten“ Empfang von Rundfunkdarbietungen geeignet sind.

Internet ist Rundfunk?

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Nachdem wir Ende Mai 2006 mit der Kanzlei unsere neuen Büroräumlichkeiten bezogen haben, folgt nunmehr der virtuelle Umzug. Wir haben unseren Internet-Auftritt überarbeiten lassen.

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Vom 1.6.2006 an erreichen Sie uns in unseren neuen Kanzleiräumlichkeiten:

RingColonnaden
Richard-Wagner-Straße 13-17
50674 Köln

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