Über eine Stärkung der Rechte der Inhaber von Immaterialgüterrechten (Urheber-, Marken-, Kennzeichen-, Muster- und Patentrechte) wird seit einiger Zeit immer wieder diskutiert. Dabei ist zumeist von der „Durchsetzungsrichtlinie“ (PDF hier) und ihrer Umsetzung in nationales Recht die Rede. Was verbirgt sich dahinter? Weiterlesen

Wie berichtet (siehe unsere Artikel vom 25. Januar 2007 und 1. Februar 2007), sind Unternehmer seit Beginn des Jahres 2007 verpflichtet, in allen Geschäftsbriefen, „gleichviel welcher Form“ Angaben zum Absender zumachen, die u.a. Rechtsform und Sitz sowie die Vertretungsbefugnisse und die Handelsregisternummer betreffen.

Stellt das Weglassen etwa des Vor- und Nachnamens innerhalb dieser Pflichtangaben einen Wettbewerbsverstoß dar?

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Die Europäische Union bereitet derzeit eine Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vor, KOM(2006)0168 – C60233/2005 – 2005/0127 (COD). Die geplante Richtlinie ergänzt die Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums um europaweite einheitliche strafrechtliche Bestimmungen.

Die EU- Richtlinie enthielt umfangreiche zivil- und verwaltungsrechtlichen Neuregelungen im Zusammenhang mit der Verfolgung von Rechtsverletzungen des geistigen Eigentums. Die Umsetzung in deutsches Recht erfordert eine umfangreiche Novellierung zahlreicher Gesetze.

Erst im Januar 2007 ist in Deutschland das entsprechende Durchsetzungsgesetz vom Bundeskabinett beschlossen worden.

Im Gesetzgebungsverfahren haben vor allem die Ausweitung der zivilrechtlichen Auskunftsansprüche gegenüber potentiellen Rechtsverletzern und Dritten und die Begrenzung der Kosten für anwaltliche Abmahnungen für erheblichen Diskussionsbedarf gesorgt. Im Rahmen dieses Gesetzgebungsvorhaben sind strafrechtlichen Vorschriften nur bzgl. der sog. geographischen Herkunftsangaben implementiert worden, (vgl. hier).

In dem Bemühen, den EU-Bürgern effektive gesetzliche Instrumente gegen Produktpiraterie und Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums an die Hand zu geben, soll der neue Richtlinienentwurf die Durchsetzungskraft der bestehenden zivilrechtlichen Instrumentarien durch zu ergänzende strafrechtliche Regelungen verbessern.
Die bislang bestehenden nationalen Straf-Regelungen unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der Strafrahmen. Eine Harmonisierung der Regelungen ist aus europäischer Sicht notwendig. Weiterlesen

Im Internethandel werden Waren „blind“ gekauft – man steht seinem Vertragspartner anders als im Ladengeschäft nicht gegenüber. Deshalb stellt sich die Frage, wer vorleisten muß. Das heißt: muß der Händler zuerst die Ware an den Kunden versenden oder muß der Kunde zuerst bezahlen? Weiterlesen

Gestern wurde der seit etwa vier Jahren in der Diskussion stehende „zweite Korb“ der Urheberrechtsnovelle vom Bundestag beschlossen. Neben Änderungen wie beispielsweise die Streichung der „Fünf-Prozent-Deckelung“ bei den Pauschalabgaben für Urheber auf Vervielfältigungsgeräte, wird es zukünftig für den Urheber möglich über noch unbekannte Nutzungsarten zu verfügen. Ob hiermit auch gemeint ist, dass zukünftig sogenannte „Total-Buy-Outs“ möglich werden, d.h. der Urheber gibt – im Widerspruch zum 1. Korb der Urheberrechtsreform – seine gesamten Rechte insbesondere auch für noch völlig unbekannte Nutzungsarten auf, bleibt abzuwarten.

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Kürzlich hat das Landgericht München I entschieden, dass Pumuckl eine Freundin haben darf. Was ist damit gemeint und wieso berichten wir darüber?

Es geht um die Frage, wer die Rechte an der Fortsetzung der Geschichte, der Story hat und wie die Urheberrechte der Textautorin mit den Urheberrechten der Zeichnerin zueinander stehen.

Anfang März unterstützte die Zeichnerin des rotschopfigen Kobolds – Barbara von Johnson – einen Kindermalwettbewerb, in dem sie dazu aufrief „eine neue Freundin für Pumuckl“ zu finden. Der Sieger des Wettbewerbs darf bei der Hochzeit in privatem Rahmen in Johnsons Atelier teilnehmen. Die Buchautorin und Erfinderin Ellis Kaut aber sah darin ihr Urheberpersönlichkeitsrecht verletzt und wollte es der Zeichnerin untersagen lassen, sich so zu präsentieren, als habe sie Einfluss auf die weitere Entwicklung des Pumuckl – ohne Erfolg. Dreh- und Angelpunkt der Entscheidung ist eine Abwägung zwischen Kunst- und Meinungsfreiheit. Welche Argumente überzeugten nun das Gericht? Weiterlesen

Wie bereits in unserem Beitrag aus November 2005 berichtet, hat die Musikindustrie seit der Reform des Urheberrechts, die mit dem sogenannten „ersten Korb“ im Jahre 2003 begann und mit dem „zweiten Korb“ im Jahr 2006 weiter fortgeführt worden ist, in der Vergangenheit zigtausende Strafanzeigen gegen „kriminelle“ Tauschbörsennnutzer bei Staatsanwaltschaften bundesweit eingereicht. Aufgrund dieser strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wurden unzählige Tauschbörsennutzer zur Zahlung von Geldauflagen verpflichtet, die häufig mehrere hundert Euro betragen.

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Das Abmahnen von Bloggern nimmt kein Ende. Es nimmt zu, wie jüngst bei Basic Thinking oder Waitingforjason nachzulesen ist. Nunmehr hat es einen ausführlichen und umfassenden Beitrag eines journalistisch tätigen Bloggers getroffen, siehe Mitteilung von wissenswerkstatt.net. Es dreht sich in diesen Fällen, wie schon seinerzeit in dem qype-Fall um die Frage, ob der Anbieter eines Internetangebotes für eingestellte oder übernommene Inhalte Dritter in Haftung genommen werden kann. Auf den ersten Blick könnte man diesen webfeindlichen Schluss ziehen.

Ende des Verbreitens fremder Inhalte?

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Die Rechtsprechung zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ist widersprüchlich – wir berichteten. Hoffnung, dass die Lage geklärt wird kam auf, als der Bundesgerichtshof (BGH) im April eine Pressemitteilung herausgab, nach der in einem Urteil vom 12. April 2007 der BGH die Verwendung der Musterbelehrung der BGB Info-V gestärkt habe (vgl. unseren Artikel „Update I Widerrufsbelehrung – BGH zum Muster der BGB Info-V„). Seit wenigen Tagen liegen die Urteilsgründe nun vor – sie bestätigen die Pressemitteilung nicht in vollem Umfang. Weiterlesen

In der deutschen IT-Gründerszene stellt sich immer wieder die Frage, welche Rechtsform die geeignete ist. Nach der Überseering-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahre 2002, die deutschen Unternehmern auch eine Gründung in der Form einer englichen Limited eröffnete, gewann diese binnen kurzer Zeit erheblich an Bedeutung bei den Existenzgründern. Die StudiVZ Ltd. ist wohl das prominenteste Beispiel im Bereich der deutschen Web 2.0 Gründungen.
Nun die Antwort aus Berlin: Die deutsche GmbH soll reformiert und attraktiver gemacht werden. Am 23. Mai 2007 ist daher von der Bundesregierung das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG) beschlossen worden (vgl. Pressemitteilung des BMJ).

Die Reform des GmbHG soll im 1. Halbjahr 2008 in Kraft treten.

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