Für Internet-PCs sollen vom 1.1.2007 an 17,03 EUR Rundfunkgebühren zu zahlen sein. Wer für welche Geräte GEZ Gebühren zu zahlen hat, ist in den §§ 1 und 2 des Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) bestimmt. Diese zusätzlichen Kosten werden insbesondere auch Unternehmen belasten, da heutzutage die nahezu überwiegende Anzahl von PCs zum „drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten“ Empfang von Rundfunkdarbietungen geeignet sind.

Internet ist Rundfunk?

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Abmahnungen gehören zum anwaltlichen Tagesgeschäft und sind ein Instrument, um Rechtsverstöße außergerichtlich zu verfolgen und beizulegen. Weitere allgemeine Hinweise zum Thema finden Sie in unserer FAQ (hier). In den vergangenen Monaten ist ein Phänomen immer häufiger aufgetreten und führt zu erheblicher Verärgerung und Diskussion (vgl. c’t 13/2006, S. 146 „Abmahnungsmißbrauch“ oder Beitrag in „InternetHandel“ vom 6.7.2006):

Serienabmahnungen!

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Im Frühjahr 2004 beschloss der Gesetzgeber eine tiefgreifende Änderung des anwaltlichen Vergütungsrechts. Artikel 3 des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 5. Mai 2004 sah für den 1. Juli 2004 die Einführung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG – hier bei BMJ/Juris) und damit die Ablösung der alten Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) vor. In Artikel 5 Absatz 1 jenes Gesetzes wurden 2004 zugleich bereits weitere Änderungen beschlossen, die nunmehr, zum 1. Juli 2006 in Kraft treten.

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Nachdem wir Ende Mai 2006 mit der Kanzlei unsere neuen Büroräumlichkeiten bezogen haben, folgt nunmehr der virtuelle Umzug. Wir haben unseren Internet-Auftritt überarbeiten lassen.

Gefällt Ihnen das neue Design?

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Vom 1.6.2006 an erreichen Sie uns in unseren neuen Kanzleiräumlichkeiten:

RingColonnaden
Richard-Wagner-Straße 13-17
50674 Köln

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