Die am Wochenende zu Ende gehende Möbelmesse Köln (imm cologne) und die begleitenden Passagen 2008 bieten wie jedes Jahr zahlreichen Designern die Möglichkeit, ihre Ideen, Konzepte und fertigen Entwürfe einem breiten Publikum zu präsentieren. Kontakte zwischen Designern, Herstellern bzw. potentiellen Herstellern, dem Handel können geknüpft bzw. ausgebaut werden und das Interesse der potentiellen Kundschaft ausgelotet werden. Doch was geschieht, wenn findige Ideensucher unterwegs sind, um sich „Anregungen“ zu holen?

Tipps zum Designschutz – FAQ „Designrecht“

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Auf technische Geräte, die zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke benutzt werden können, wie beispielsweise Computer, Brenner, Scanner, etc., muß eine Geräteabgabe entrichtet werden. Dadurch wird der Urheber eines geschützten Werks für die voraussichtlich mit dem Gerät während seiner Lebensdauer gefertigten Vervielfältigungen pauschal entgolten.

Wer muß dafür Sorge tragen, daß die Abgabe auch abgeführt wird?

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Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im März 2006 das Monopol des Freistaates Bayern hinichtlich der Veranstaltung von Sportwetten für verfassungswidrig erklärt hatte, war der Gesetzgeber verpflichtet, die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten neu zu regeln.

Das Bundesverfassungsgericht stellte in der Entscheidung fest, dass ein staatliches Monopol für Sportwetten nur dann mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar sei, wenn es konsequent als Mittel zum Kampf gegen Spielsucht eingesetzt werde. Die bis dahin bestehende Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols sei jedenfalls als unvereinbar mit Art. 12 Abs. 1 GG zu bewerten.

Der nun zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene neue Staatsvertrag zum Glücksspielwesen beschränkt sich jedoch nicht auf die vom BVerfG geforderte Neuregelung der Sportwetten, sondern erfasst auch Lotterien und Spielbanken. Der Vertrag sieht nun eine generelle Suchtprävention für das Staatsmonopol vor.

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Die von der europäischen Union initiierte „Single Euro Payment Area“ (SEPA) wird Ende Januar 2008 zu weiteren Erleichterungen im Zahlungsverkehr führen.

Ab dem 28. Januar 2008 wird der europaweite EURO-Zahlungsverkehrsraum sowie Zahlungen aus der EU in die EWR-Staaten Lichtenstein, Norwegen und Island vereinheitlicht. Vorteilhaft ist, dass die Höchstsumme von 50.000 EUR pro Überweisung aufgehoben worden ist. Überweisungen und Kartenzahlungen werden stark vereinfacht, wenn u.a. auch im Inlandszahlungsverkehr die bislang bestehenden länderspezifischen Kontonummern und Bankleitzahlen durch die sog. IBAN und den BIC-Code ersetzt werden können. Im Inlandsverkehr können die Zahlungsverkehrssysteme für eine Übergangszeit parallel genutzt werden. Ein Termin für die endgültige Aufgabe der nationalen Systeme ist noch nicht bestimmt worden.

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Das 2004 erlassene Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb erfährt bereits 3 Jahre nach seiner Reformierung grundlegende Änderungen. Die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern und Verbraucher drängt in Deutschland auf ihre Umsetzung. Die Richtlinie hätte bis Mitte Juni 2007 bereits umgesetzt und die entsprechenden nationalen Neuregelungen seit gestern angewendet werden müssen.

Wie schon bei der Umsetzung der Enforcement-Richtlinie war es dem deutschen Gesetzgeber anscheinend nicht möglich, die europäischen Zeitfenster zu beachten. Ein Gesetzentwurf existiert bislang noch nicht einmal. Ende Juli 2007 – das heisst nach Ablauf der Umsetzungsfrist – wurde ein erster Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums der Öffentlichkeit vorgestellt.

Welche Folgen hat die verzögerte Umsetzung? Welche Änderungen kommen auf die Unternehmer nach dem Referentenentwurf zu? Weiterlesen

Der Bundesrat hat am 30. November 2007 die umstrittene Vorratsdatenspeicherung gebilligt, so dass der Weg frei ist für eine sechsmonatige Datenspeicherung bei den Telekommunikationsunternehmen.

Wie wir bereits in unserem Artikel vom 9. November 2007 berichteten, hatte der Bundestag bereits den Regierungsentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung am 9. November 2007 verabschiedet, und nun hat also auch der Bundesrat sein Ok gegeben.

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Die Bundesregierung hat am vergangenen Freitag einen ersten Diskussionsentwurf für eine Änderung der Musterwiderrufsbelehrung veröffentlicht.

Die in der BGB-InfoV enthaltene Musterwiderrufsbelehrung sollte ursprünglich Unternehmern Orientierung bei der Gestaltung ihrer Widerrufsbelehrung geben und der Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten dienen. Tatsächlich birgt die Verwendung der vom Gesetzgeber verfassten Widerrufsbelehrung für die Unternehmer derzeit die permanente Gefahr kostenpflichtiger Abmahnungen ihrer Konkurrenten, da die Musterwiderrufsbelehrung nach Ansicht von Teilen der Rechtsprechung eklatant den gesetzlichen Vorgaben widerspricht. Zu diesem Themekomplex haben wir bereits ausführlich Stellung genommen, vgl. unsere Artikel vom 8. Oktober 2007 und 27. September 2007. Die Bundesregierung hat jahrelang diese Missstände ignoriert und eine Neufassung der Musterwiderrufsbelehrung abgelehnt.

Ist die Rechtsunsicherheit in Unternehmerkreisen mit dem neuen Entwurf beseitigt? Konnten die Kritikpunkte der Rechtsprechung und der betroffenen Unternehmen umgesetzt werden?

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Neue Enthüllungen im Kampf der Musikindustrie gegen illegales Filesharing haben bei Usern und Rechtsanwälten helle Empörung ausgelöst. Muss man es nunmehr in Frage stellen, dass staatsanwaltschaftliche Ermittlungen hinreichend neutral geführt werden können, wenn in die Sicherstellung und Auswertung von Computern bzw. Festplatten vermeintlicher Rechtsverletzer Unternehmen eingebunden werden, die in enger Verbindung zu der Musikindustrie stehen?

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Am Freitag, den 9. November 2007 hat der Bundestag den umstrittenen Regierungsentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung verabschiedet. Mit dieser Gesetzesneuerung wird die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten in nationales Recht umgesetzt.

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Am 30. Oktober 2007 lud der Kölner Anwaltverein zu einem außerordentlich interessanten und brisanten Diskussionsabend ein – Thema der Veranstaltung war die verdeckte Online-Durchsuchung. Neben der Landesdatenschutzbeauftragen Nordrhein-Westfalens, Frau Sokol, waren als Referenten ein Vertreter des Verfassungsschutzes NRW sowie ein Lehrbeauftragter des Lehrstuhls für Medienstrafrecht der Universität Köln eingeladen.

„Grundrecht auf Integrität informationstechnischer Systeme“

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