SEPA: Änderungen im Zahlungsverkehr zum Januar 2008

Die von der europäischen Union initiierte „Single Euro Payment Area“ (SEPA) wird Ende Januar 2008 zu weiteren Erleichterungen im Zahlungsverkehr führen.

Ab dem 28. Januar 2008 wird der europaweite EURO-Zahlungsverkehrsraum sowie Zahlungen aus der EU in die EWR-Staaten Lichtenstein, Norwegen und Island vereinheitlicht. Vorteilhaft ist, dass die Höchstsumme von 50.000 EUR pro Überweisung aufgehoben worden ist. Überweisungen und Kartenzahlungen werden stark vereinfacht, wenn u.a. auch im Inlandszahlungsverkehr die bislang bestehenden länderspezifischen Kontonummern und Bankleitzahlen durch die sog. IBAN und den BIC-Code ersetzt werden können. Im Inlandsverkehr können die Zahlungsverkehrssysteme für eine Übergangszeit parallel genutzt werden. Ein Termin für die endgültige Aufgabe der nationalen Systeme ist noch nicht bestimmt worden.

Die IBAN und der BIC-Code sind bereits seit dem 1.1.2006 zwingend für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb des EURO Zahlungsraumes vorgeschrieben. IBAN steht für „International Bank Account Number“. Sie besteht in Deutschland aus 22 Ziffern, die sich aus einer Länderkennzeichnung, einer zweiteiligen Prüfziffer sowie der bislang üblichen Bankleitzahl und der 10-stelligen Kontonummer zusammensetzt. BIC-Code steht für „Bank Identifier Code/Swift Adresse“. Er besteht aus einer acht bzw. elfstelligen Buchstaben- und Zahlenkombination. Die IBAN und der BIC-Code werden bereits auf den Kontoauszügen ausgewiesen.

Die anstehende SEPA-Umsetzung erfasst allerdings noch nicht SEPA-Lastschriften. Diesbezüglich stehen die nationalen Umsetzungen der Europäischen Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt RiLi 2007/64/EG in den einzelnen Mitgliedsstaaten noch aus. Bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist zum 1. November 2009 müssen aber die entsprechenden rechtlichen und technischen Standards für die SEPA-Überweisung geschaffen worden sein.

Weitere Infomationen zu SEPA finden Sie bei der Deutschen Bundesbank.

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