Es ist soweit. Zum 1.3.2007 ist der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) in der Fassung des 9. Änderungsstaatsvertrages in Kraft getreten (vgl. Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg). Damit hat nach Artikel 5 des Elektronischer- Geschäftsverkehr- Vereinheitlichungsgesetzes (ElGVG) das neue Telemediengesetz (TMG) zum 1. März 2007 das Teledienstegesetz (TDG) abgelöst. Im Bereich des Datenschutzrechts löst das TMG auch das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) ab (wir berichteten über diese Zusammenhänge bereits). Ergänzende Regelungen finden sich auch im neuen RStV.
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Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner CICERO-Entscheidung vom 27. Februar 2007 einmal mehr die Pressefreiheit als Institution der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gestärkt. Weiterlesen
Am Samstag, den 24. Februar 2007, ist die Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die im November des letzten Jahres beschlossen worden ist, in Kraft getreten.
TKG 2007 – „neue Märkte“
Der Bundesgerichtshof hat mit einem Grundsatzurteil die „verdeckte Online-Durchsuchung“ durch Ermittlungsbehörden für unzulässig erklärt (vgl. Pressemitteilung des BGH). Es fehle an einer gesetzlichen Grundlage, die es dem Staat erlaube, so weitreichend in die Rechte der Bürger einzugreifen. Selbst bei Verdacht – wie vorliegend – wegen der Gründung einer terroristischen Vereinigung, sei eine Ermächtigungsgrundlage notwendig. D.h. der Gesetzgeber muß aktiv werden, wenn er eine solche Maßnahme legitimieren will.
Online-Durchsuchung ist keine Wohnungs-Durchsuchung
Es ist gekommen, wie es nicht anders zu erwarten war: Mandanten werden abgemahnt, weil sie in der E-Mail Korrespondenz nicht die vollständigen Pflichtangaben aufgenommen haben (vgl. unseren Beitrag).
Der Heise Ticker berichtet heute über eine erste Abmahnwelle (vgl. Heise Ticker 1.2.2007).
Ist das rechtens?
Zum 1.1.2007 hat für internetfähige PCs die Gebührenpflicht begonnen. Hierüber haben wir wiederholt berichtet (vgl. 4.8.06, 6.12.06 und 15.1.07).
Was geschieht, wenn bislang nichts geschehen ist?
Das kürzlich vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Regelung der Telemedien (wir berichteten) hilft auch der Steuerverwaltung. Das überrascht, da ein Zusammenhang zunächst nicht erkennbar ist.
Aber die neue Vorschrift des § 5 Telemediengesetz (TMG) enthält die Verpflichtung, in der Anbieterkennzeichnung auch die Wirtschafts-Identifikationsnummer aufzunehmen.
Wirtschafts-Identifikationsnummer?
Aufgrund von Änderungen des HGB, GmbHG und AktG sind seit dem 1.1.2007 in allen Geschäftsbriefen „gleichviel welcher Form“ Angaben zum Absender zumachen, die u.a. Rechtsform und Sitz sowie die Vertretungsbefugnisse und die Handelsregisternummer betreffen.
Unter „gleichviel welcher Form“ versteht der Gesetzgeber dabei ausweislich der Begründung der Bundesregierung zum Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/960):
„Geschäftsbriefe und Bestellscheine unabhängig von der Form dieser Dokumente“
Der Bundestag beendet mit der Verabschiedung des Telemediengesetzes (TMG – vgl. Bundestagsdrucksache 16/3078 – PDF-Datei) eine gesetzgeberische Merkwürdigkeit.
Bislang mußten Anbieter von Internet-Diensten sich den Regelungen des Mediendienste-Staatsvertrages (MDStV) oder des Teledienstegesetzes (TDG) stellen. Diese Zweiteilung wird nunmehr aufgehoben.
MDStV + TDG = TMG
Mit dem 1. Januar 2007 hat die GEZ eine Gebühr für internetfähige Computer eingeführt. Die Zahlungsvoraussetzungen wurden bereits in früheren Beiträgen eingehend erläutert. Pünklich Anfang Januar 2007 erreichte uns ein Auskunftsverlangen des zuständigen GEZ Beauftragten.
Doch damit begann die Misere, denn dem Schreiben lag das veraltete Formular aus den Vorjahren bei – die seperate Anmeldung von Internet-PC war damit gar nicht möglich.
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