Das Thema Recycling wird von der Bundesregierung immer ernster genommen. Um sicherzustellen, dass die im Versandhandel verwendeten Verpackungen der Wiederverwertung zugeführt werden, ist in der seit dem 01.01.2009 geltenden Fassung der Verpackungsverordnung (VerpackV) ein ausgeklügeltes System zum Einsatz von und Umgang mit Verpackungen vorgesehen.

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Das Werberecht wird erstmals seit seiner Neufassung 2004 nachhaltig reformiert. Anlaß ist die EU Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. Zugleich werden aber auch redaktionelle Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen. Neu ist der Klauselkatalog von insgesamt 30 Geschäftspraktiken, die ohne weiteres als wettbewerbsrechtlich unzulässig zu werten sind.

Abmahnungen und damit Kosten und Aufwand drohen!

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Die erst am 1.4.2008 durch die Bundesregierung aktualisierte Musterwiderrufsbelehrung im Fernabsatzrecht wird schon wieder verändert. Das Bundesjustizministerium hat im Zuge eines Gesetzesentwurfs zur Umsetzung zweier EU-Richtlinien auch die Musterbelehrung in neuer Bearbeitung.

Was ändert sich?

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Es bleibt aktuell, das Thema Haftung im Internet. Der Vertrieb von Markenware im Internet etwa, ist ein seitens der Markenhersteller ungeliebtes Kind. Die Preise verfallen, heißt es, Service und Standards würden nicht eingehalten. Aus diesem Grunde ist für „kreative Lösungen“ im E-Business umfassende Vorsicht und Vorausschau geboten, um nicht in die vielfachen Abmahnfallen zu treten.

Verkauf von Abercrombie & Fitch in Deutschland

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Wer eine erfolgreiche Marke hat, kennt dieses Phänomen: andere wollen sich die Marke zunutze machen, indem sie eine Domain registrieren, die mit der Marke fast identisch ist – nur ein kleiner „Vertipper“ unterscheidet beide. Die Domain wird dann mit eigenem Content belegt oder auch nur geparkt (etwa bei sedo, NameDrive, etc.) und bereits allein an den Klicks auf die Vertipper-Domain wird verdient.

Was kann man gegen Vertipper-Domains tun?

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StudiVZ hat ein Urteil zu seinen Gunsten erstritten, nachdem im März 2008 ein Abmahnwelle gestartet worden war. Nunmehr liegt eine schriftliche Urteilsbegründung aus Köln vor, die allerdings mehr Fragen aufwirft, als diese zu beantworten.

VZ eine schutzfähiges Zeichenbildungsprinzip?

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Die Bundesregierung hat beschlossen: Die Online-Durchsuchung kommt. Der Entwurf für ein Änderungsgesetz des BKA-Gesetzes wurde am 4. Juni 2008 im Kabinett beschlossen. Nimmt man den Katalog der neuen Ermittlungsbefugnisse genauer in Augenschein, stellt man fest, dass die Online-Durchsuchung womöglich nur das die Öffentlichkeit ablenkende Opferlamm sein könnte.

Gibt es noch die Freiheit des Einzelnen vor dem Staat?

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Laut Heise ereilt die Internet Gemeinde eine neue serienhafte Abmahnwelle – nunmehr im Auftrage von RTL. Erneut geht es um Filesharing bzw. die Verbreitung von urheberrechtlichen Werken über Peer-to-Peer Netzwerke. Und erneut stellen sich Zweifel ein, ob es tatsächlich um den Urheberschutz geht.

Unbedarfte P2P Anwender oder professionelle Rechtsverletzer?

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Nachdem nun immer mehr Staatsanwaltschaften bundesweit erklären, dass sie aufgrund von Massen-Strafanzeigen der Musikindustrie gegen Unbekannt wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen nicht mehr die Provider zur Datenauskunft auffordern, sucht sich die Musikindustrie für ihre Strafanzeigen offenbar diejenigen Staatsanwaltschaften aus, die noch gegen Filesharer ermitteln.

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Am 15. April 2008 wurde die Meldung veröffentlicht, dass Bundesinnenminister Schäuble und die Bundesjustizministerin Zypries sich nun nach langen Verhandlungen hinsichtlich der Umsetzung der heimlichen Online-Durchsuchung geeinigt haben. Wir berichteten bereits in unseren Artikeln vom 29.02.2008 und 27.02.2008 über die Entwicklungsschritte dieser geplanten Maßnahme und das insofern wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.

Das reformierte Gesetz für das Bundeskriminalamt (BKA-Gesetz) – die Ermächtigungsgrundlage für Online-Durchsuchungen – soll nun nach dem Willen der Großen Koalition nicht mehr wie ursprünglich vom Bundesinnenminister geplant eine Befugnis der Polizeibeamten zum Eindringen in Wohnungen enthalten. Bislang war vorgesehen, dass die Ermittler die Computer auch unmittelbar in den Wohnungen der Verdächtigen manipulieren dürfen. Bezüglich dieses Streitpunktes ist Schäuble nun jedoch zurückgerudert, da hierbei das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt werden würde.

Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung contra Online-Durchsuchung

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