2. Korb Urheberrechtsreform: Änderungen im Recht der Pressespiegel
30. Januar 2008 um 14:00 Uhr | Von: Nadine SchmittDas am 1.1.2008 in Kraft getretene Urheberrecht hat auch Änderungen im Recht der Pressespiegel gebracht. Leider wurde erneut versäumt, die technischen Entwicklungen zeitnah in die gesetzlichen Regelungen umzusetzen.
War beispielsweise noch im Gesetzentwurf der Bundesregierung BT-Dr- 15/38, S. 15f, von der Ausweitung der bis dato bestehenden Regelungen auf elektronische Pressespiegel die Rede, fehlt diese Ausweitung jetzt leider gänzlich. Elektronische Pressespiegel sind Artikelsammlungen, die elektronisch an einen Empfänger übermittelt werden. Herkömmliche Pressespiegel liegen in Papierform vor. Elektronische Pressespiegel werden nicht von der Norm des § 49 UrhG erfasst. Das ist umso nachteiliger, als dass die Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft 2001/29/EG entsprechende Regelungsmöglichkeiten vorsieht, die in den anderen europäischen Mitgliedsstaaten auch entsprechend umgesetzt worden sind.
Welche Nutzungen erlaubt die Regelung zum Pressespiegelrecht nach der Reform?
Kategorien: Aktuelles, Allgemein, Medien, Pressemitteilung, Urheberrecht | 3 Kommentare | PermalinkDeichbau zu Frankfurt gegen Filesharing-Abmahnwelle?
9. Januar 2008 um 12:55 Uhr | Von: Stefan MaasGestern wurde via Heise eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt zugänglich gemacht, die betroffenen Abmahnopfern der Musikindustrie wegen Filesharings Hoffnung machen wird. Das OLG Frankfurt a.M. hat die Forderungen des Rechtsanwalts der Musikindustrie zurückgewiesen und eine “generelle Überwachungspflicht” des Internetanschlussinhabers verneint.
Ist damit das Ende der Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen eingeleitet?
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Kategorien: Abmahnung, Computerstrafrecht, Datenschutz, Medien, Persönlichkeitsrecht, Prozessrecht, Urheberrecht | 5 Kommentare | PermalinkAbmahnungen im Onlinehandel - Produktfotos!
20. Dezember 2007 um 14:22 Uhr | Von: Stefan MaasHersteller und Handel ziehen im Bereich des Onlinevertriebs nicht an einem Strang. Im Gegenteil - eine neue Abmahnwelle bewegt sich auf die Online Shops zu. Philips mahnt die Händler wegen angeblich rechtswidriger Nutzung von Produktabbildungen ab (vgl. Heise).
Produktfotos zur Vertriebskontrolle?
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Kategorien: Abmahnung, Aktuelles, Medien, Onlinehandel, Telemedien, Urheberrecht | 14 Kommentare | Permalink2. Korb Urheberrecht – Vergütung für unbekannte Nutzungsarten
21. November 2007 um 16:14 Uhr | Von: Petra BosbachUrheber lizenzieren oder verkaufen Nutzungsrechte an ihren Werken - das gilt von Musik über Fotografie bis zur Software für jede denkbare Sparte von urheberrechtlich geschützten Werken. Bisher war es so, daß für bis zum Vertragsschluß unbekannte Nutzungsarten keine dementsprechende Vereinbarung getroffen werden konnte. Dem Urheber stand sogar das Recht zu, die Nutzung seines Werkes für neue, d.h. zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch unbekannte Nutzungsarten zu verbieten.
Mit dem nun verabschiedeten und vom Bundesrat durchgewunkenen “2. Korb” (vgl. unser Posting “Der 2. Korb der Urhebernovelle - ein Fortschritt?”) wird eine gesetzliche Neuregelung für unbekannte Nutzungsarten eingeführt.
Vergütungsrecht statt Verbietungsrecht
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Kategorien: Aktuelles, Medien, Urheberrecht, Vertragsrecht | Bisher 0 Kommentare | PermalinkDiskussionsentwurf zur Musterwiderrufsbelehrung veröffentlicht
20. November 2007 um 13:50 Uhr | Von: Nadine SchmittDie Bundesregierung hat am vergangenen Freitag einen ersten Diskussionsentwurf für eine Änderung der Musterwiderrufsbelehrung veröffentlicht.
Die in der BGB-InfoV enthaltene Musterwiderrufsbelehrung sollte ursprünglich Unternehmern Orientierung bei der Gestaltung ihrer Widerrufsbelehrung geben und der Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten dienen. Tatsächlich birgt die Verwendung der vom Gesetzgeber verfassten Widerrufsbelehrung für die Unternehmer derzeit die permanente Gefahr kostenpflichtiger Abmahnungen ihrer Konkurrenten, da die Musterwiderrufsbelehrung nach Ansicht von Teilen der Rechtsprechung eklatant den gesetzlichen Vorgaben widerspricht. Zu diesem Themekomplex haben wir bereits ausführlich Stellung genommen, vgl. unsere Artikel vom 8. Oktober 2007 und 27. September 2007. Die Bundesregierung hat jahrelang diese Missstände ignoriert und eine Neufassung der Musterwiderrufsbelehrung abgelehnt.
Ist die Rechtsunsicherheit in Unternehmerkreisen mit dem neuen Entwurf beseitigt? Konnten die Kritikpunkte der Rechtsprechung und der betroffenen Unternehmen umgesetzt werden?
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Kategorien: Abmahnung, Aktuelles, Allgemein, Medien, Onlinehandel, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht | 2 Kommentare | Permalink
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