GEZ will sich nicht streiten.

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Wie der Rundfunkgebührenzahler Deutschland (i.G.) berichtet, möchte die GEZ per se keine Rechnung zum Bezahlen der angefallenen Gebühren ausstellen (Link RFGZ.de). Eine Bezahlung könne nur mit dem zugeschickten Überweisungsträger oder gar über die Anmeldung an einem Lastschriftverfahren erfolgen. Beiden Zahlungsvarianten gehe aber keine Rechnung voraus. Dies entspricht nicht der Verkehrssitte zum Begleichen von Forderungen. Warum verfährt die GEZ also derart?

Eine Rechnung ist ein Schriftstück dass eine Forderung streitbar macht. Der Überweisungsträger wird hingegen nur mit dem Hinweis verschickt, dass der Gebührenzahler im Minus sei. Der RFGZ sieht darin nur eine Kundeninformation. Geht die GEZ damit wohl möglich jedem denkbaren Streit aus dem Weg?

Mit der Behauptung, dass die GEZ auch nach Eingang der Zahlung keinen Zahlungsbeleg ausstelle, liegt der RFGZ allerdings falsch. Denn nachdem wir uns erfolgreich am Lastschriftverfahren angemeldet haben und der Betrag bei der GEZ eingegangen ist, kam der Zahlungsbeleg prompt per Post. Damit wäre die Gebührenforderung der GEZ nun doch im Nachhinein streitbar.

Demzufolge reiht sich diese GEZ-Anekdote nicht ganz nahtlos in unsere vorherigen Erfahrungen mit der Gebühreneinzugszentrale (vgl. 4.8.06, 6.12.06, 15.1.07 und 1.2.07) ein.

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