Abmahnung wegen Filesharing? – Notfallplan

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Sie sind wegen Filesharing, Musikdownloads, Urheberrechtsverletzung oder Nutzung von Peer-to-Peer bzw. P2P Netzwerken abgemahnt worden? Was ist zu tun, wie reagiert man am klügsten, welche Kosten drohen? Haben die Rechtsanwälte Rasch, Waldenberger, kuw, etc. immer Recht mit Ihren Abmahnungen?

Abmahnung erhalten – was ist zu tun?


Die Rechtslage im Zusammenhang mit derartigen Filesharingfällen ist alles andere als eindeutig und gesichert. Wir haben bereits wiederholt zu einigen Aspekten, etwa der Frage einer vorbeugenden Unterlassungserklärung, Stellung genommen (vgl. Beiträge vom 16.11.2007 und 18.10.2007 und 11.10.2007).

Unsere Erfahrung mit derartigen Fällen und zwar sowohl den Abmahnungen als auch den strafrechtlichen Ermittlungsverfahren machen deutlich, dass es darauf ankommt, in jedem Einzelfall sich zunächst einmal genau über die Fakten zu informieren. Eile und Hektik sind da schlechte Ratgeber, Ruhe bewahren und sorgfältig recherchieren hilft deutlich viel weiter.

Beispiele der jüngsten Vergangenheit machen dies deutlich. So wurde kürzlich ein Fall bekannt, bei dem der Anzeigenerstatter einen Zahlendreher in der an die Staatsanwaltschaft übermittelten IP-Adresse enthielt. Der Fall ist somit gegen einen völlig Unschuldigen ins Rollen gekommen, der sich plötzlich zu Unrecht zunächst einem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren und anschließend auch noch einem Abmahnverfahren gegenübersah.

Insofern kann zunächst auf die allgemeinen, für jede Abmahnung geltenden Hinweise aufmerksam gemacht werden (vgl. unsere FAQ zu Abmahnungen).

Richtig ist, dass die Nutzung und Verwertung fremder urheberrechtlicher Werke ohne entsprechende Einwilligung bzw. Lizenz einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt. Ob dies jedoch zugleich eine Straftat darstellt, steht damit noch lange nicht fest. Im Gegenteil bestehen durchgreifende Bedenken, wie die Analyse der Vielzahl von Akten zeigt.

Richtig ist aber auch, dass die Staatsanwaltschaften ab einer gewissen Schwere der Tat – wobei zum Zeitpunkt des Ermittlungsverfahrens von Prognosen auszugehen ist – Hausdurchsuchungen angeordnen können und dies auch getan haben. Tritt dieser Fall ein, ist allerdings schnelle Hilfe – am besten noch während der laufenden Durchsuchung – einzuholen.

Was ist also anzuraten?Wir meinen, dass es am zweckmäßigsten ist, Ruhe zu bewahren und in solchen Fragen erfahrene anwaltliche Beratung hinzuziehen. Wer glaubt oder gar befürchtet, dass „morgen“ die Polizei sein Haus oder seine Wohnung durchsucht, kann sich auch im Vorfeld beraten lassen, um seine Rechte und Pflichten kennen zu lernen. Dieses Recht gehört zu den Errungenschaften eines Rechtsstaates.

Liegt ein Abmahnschreiben oder eine Ladung der Ermittlungsbehörden in der Post, gilt es zunächst, das Zugangsdatum festzuhalten, um später Fristen genau berechnen zu können, und sodann die Sachlage zu ermitteln. Welche Tatsachen sind relevant, welche Beweise sind zu sichern, wie gestaltet sich der Vorwurf, welche Begleitumstände sind maßgeblich?

Da zumeist auch Fragen des Computerstrafrechts betroffen sind, sollten sowohl das Urheberrecht als auch das Computerstrafrecht bei der rechtlichen Bewertung Berücksichtigung finden. Die Antwort auf die Frage, was letztlich zu tun ist und auf welche Weise dem Betroffenen am besten weiter geholfen werden kann, setzt regelmäßig die Beachtung beider Disziplinen voraus.

Sind die Entscheidungsgrundlagen beisammen, gilt es die individuell maßgeschneiderte Lösung – auch mit Blick auf die wirtschaftlichen Hintergründe – zu finden und umzusetzen.

Die Instrumente sind regelmäßig, Kontakt mit den abmahnenden Anwälten bzw. den Ermittlungsbehörden aufnehmen, dort die richtigen Fragen bzw. Einlassungen oder Erklärungen platzieren, entsprechende Schreiben ausbringen. Sofern der Betroffenen selbst ohne juristischen Beistand eine Einlassung abgibt, kann viel Porzellan zerbrochen werden und solche Scherben lassen sich erfahrungsgemäß nicht mehr restlos beseitigen.

Wünschen Sie individuelle Hilfe zu diesem Thema in Form von Rat und Tat – kontaktieren Sie uns! – wir werden uns um eine für Sie passende Lösung bemühen.

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  1. […] Abmahnwellen unter Filesharing Usern die Runde (vgl. u.a. unseren “Notfallplan” vom 17.12.2007). Allgemeines zur Abmahnung und den Reaktionsmöglichkeiten sind in unserer FAQ zu […]

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