Haften Blogger für die Kommentare Dritter?
So urteilte das Landgericht Hamburg nach einem kürzlich bei JurPC veröffentlichten Urteil aus Dezember 2007 (hier). Der Blogger habe durch seinen „scharfen und polemisierenden Beitrag“ das Feld für provozierende und vor allem rechtsverletzende Kommentare bereitet und dürfe sich anschließend nicht wundern, dass er für diese gerade stehe. Weblogbetreiber haftet als Störer für Kommentare!