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Die Musik-, Film- und Videowirtschaft, sodann auch die Anbieter von PC-Spielen und seit einigen Monaten die Verlage elektronischer Bücher, lassen in großer Anzahl wegen behaupteter Verletzungen des Urheberrechts über Rechtsanwaltskanzleien abmahnen. Nicht selten trifft es Schüler, Studenten oder deren Eltern, die für vermeintliche Rechtsverletzungen hohe Beträge für Anwälte und als Schadensersatz zahlen sollen.

Zu Recht – oder ein lukratives Geschäftsmodell?

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Auf technische Geräte, die zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke benutzt werden können, wie beispielsweise Computer, Brenner, Scanner, etc., muß eine Geräteabgabe entrichtet werden. Dadurch wird der Urheber eines geschützten Werks für die voraussichtlich mit dem Gerät während seiner Lebensdauer gefertigten Vervielfältigungen pauschal entgolten.

Wer muß dafür Sorge tragen, daß die Abgabe auch abgeführt wird?

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