Die Bundesregierung hat beschlossen: Die Online-Durchsuchung kommt. Der Entwurf für ein Änderungsgesetz des BKA-Gesetzes wurde am 4. Juni 2008 im Kabinett beschlossen. Nimmt man den Katalog der neuen Ermittlungsbefugnisse genauer in Augenschein, stellt man fest, dass die Online-Durchsuchung womöglich nur das die Öffentlichkeit ablenkende Opferlamm sein könnte.
Gibt es noch die Freiheit des Einzelnen vor dem Staat?
Am 15. April 2008 wurde die Meldung veröffentlicht, dass Bundesinnenminister Schäuble und die Bundesjustizministerin Zypries sich nun nach langen Verhandlungen hinsichtlich der Umsetzung der heimlichen Online-Durchsuchung geeinigt haben. Wir berichteten bereits in unseren Artikeln vom 29.02.2008 und 27.02.2008 über die Entwicklungsschritte dieser geplanten Maßnahme und das insofern wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
Das reformierte Gesetz für das Bundeskriminalamt (BKA-Gesetz) – die Ermächtigungsgrundlage für Online-Durchsuchungen – soll nun nach dem Willen der Großen Koalition nicht mehr wie ursprünglich vom Bundesinnenminister geplant eine Befugnis der Polizeibeamten zum Eindringen in Wohnungen enthalten. Bislang war vorgesehen, dass die Ermittler die Computer auch unmittelbar in den Wohnungen der Verdächtigen manipulieren dürfen. Bezüglich dieses Streitpunktes ist Schäuble nun jedoch zurückgerudert, da hierbei das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt werden würde.
Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung contra Online-Durchsuchung
Seitdem Ende März 2008 öffentlich bekannt wurde, dass der Lebensmitteldiscounter Lidl systematisch seine Mitarbeiter überwacht – bis hin zu der Anzahl der Toilettengänge – ist das Thema „Datenschutz“ wieder mehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt.
Nun konnte das in die Kritik geratene Unternehmen den ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Joachim Jacob als Datenschutzbeauftragten gewinnen. Dieser soll zusammen mit der Unternehmensführung ein neues Datenschutzkonzept entwickeln, um auf diese Weise die datenschutzrechtlichen Belange der Mitarbeiter zu wahren.
Datenschutz ist enorm wichtig und wird noch immer unterschätzt!
Das Bundesverfassungsgericht hat am 11. März 2008 eine Eilentscheidung zu der umstrittenenen Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Acht Bürger hatten gegen die im Rahmen der Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht ergangenen Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) Verfassungsbeschwerde erhoben. Anbieter von Telekommunikationsdiensten sind seit dem 1. Januar 2008 verpflichtet, Verkehrs- und Standortdaten, die bei der Nutzung von Telefon und Internet entstehen, für sechs Monate zu speichern. Die Beschwerdeführer sehen in der generellen Speicherung von sehr sensiblen Daten „auf Vorrat“ eine verfassungswidrige Verdächtigung aller Bürger ohne konkreten Tatverdacht.
In dem neuen § 113b TKG ist die Verwendung der gespeicherten Daten geregelt. Diese dürfen zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten, der Abwehr erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit und für nachrichtendienstliche Ermittlungen von den Providern herausgegeben werden. Es stellt sich die Frage, ob Filesharing-Sachverhalte unter diese Regelung fallen.
Darf die Musikindustrie die Daten „hinter“ der IP-Adresse erfragen?
Das Bundesverfassungsgericht hat erneut den Gesetzgeber hinsichtlich seiner Überwachungsgesetze in die Schranken verwiesen. Landespolizeigesetze zum Scannen von Autokennzeichen wurden für nichtig erklärt. Es fehlt an der Bestimmtheit und an der Verhältnismäßigkeit der Regelungen.
Kein Anspruch des Staates auf Überwachung seiner Bürger!
Derzeit haben Bewertungsportale eine enorme Öffentlichkeitspräsenz. In den deutschen Medien spielt seit über einem Jahr das Lehrer-Bewertungsportal „Spickmich“ eine große Rolle, gegen das bereits mehrere „betroffene“ Lehrer rechtlich vorgegangen sind. Bisher unterlagen sie jedoch einheitlich, da keine einschneidenden Rechtsverstöße durch die Gerichte festgestellt werden konnten.
Anders in Frankreich, wo das Pariser Landgericht am 3. März 2008 zugunsten der Lehrer urteilte, indem es namentliche Nennung der Lehrer, selbst in den Diskussionsforen des Portals „note2be“ untersagte.
Französische Rechtsprechung lehrerfreundlicher als die deutsche?
Wir berichteten kürzlich über das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgericht zu den umstrittenen Online-Durchsuchungen. Das Gericht hat am 27.02.2008 entschieden, dass Online-Durchsuchungen nur unter sehr restriktiven Auflagen zulässig seien – nur wenn eine tatsächliche konkrete Gefahr für höchste Rechtsgüter wie Leben und Freiheit von Personen oder für den Bestand des Staates besteht, ist diese Ermittlungsmaßnahme verfassungsgemäß.
Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass gesetzliche Vorgaben bestimmt werden müssen, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung schützen. Hierüber wird derzeit heftig diskutiert. Der Deutsche Richterbund ist der Ansicht, dass die praktische Umsetzung der Online-Durchsuchung und die gleichzeitige Wahrung des privaten Kernbereichs Dritter nicht möglich sei. Denn das Herausfiltern von miterfassten höchstpersönlichen Daten von nichtverdächtigen Personen sei aufgrund der mangelnden Arbeitskräfte im Justizwesen unmöglich.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 27. Februar 2008 eine Grundsatzentscheidung zu der umstrittenen Online-Durchsuchung getroffen. Wir berichteteten bereits über dieses brisante Thema in unseren Artikeln vom 31.10.2007, 26.10.2007 und 10.10.2007.
Mit diesem Grundsatzurteil hat das höchste deutsche Gericht eine neues Grundrecht auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“
(= Internet) geschaffen. Dieses Grundrecht stellt eine Ausformung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 GG dar und tritt neben die Freiheitsrechte wie das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (vgl. BVerfG-Urteil „großer Lauschangriff“ vom 3. März 2004), das Telekommunikationsgeheimnis und das informationelle Selbstbestimmungsrecht, das vor 25 Jahren ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht geschaffen worden war.
Das Gericht hat hierzu festgestellt, dass „die Nutzung der Informationstechnik für die Persönlichkeit und Entfaltung des Einzelnen eine früher nicht absehbare Bedeutung erlangt hat. Die jüngere Entwicklung der Informationstechnik hat dazu geführt, dass informationstechnische Systeme allgegenwärtig sind und ihre Nutzung für die Lebensführung vieler Bürger von zentraler Bedeutung ist“.
Gestern wurde via Heise eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt zugänglich gemacht, die betroffenen Abmahnopfern der Musikindustrie wegen Filesharings Hoffnung machen wird. Das OLG Frankfurt a.M. hat die Forderungen des Rechtsanwalts der Musikindustrie zurückgewiesen und eine „generelle Überwachungspflicht“ des Internetanschlussinhabers verneint.
Ist damit das Ende der Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen eingeleitet?
Sie sind wegen Filesharing, Musikdownloads, Urheberrechtsverletzung oder Nutzung von Peer-to-Peer bzw. P2P Netzwerken abgemahnt worden? Was ist zu tun, wie reagiert man am klügsten, welche Kosten drohen? Haben die Rechtsanwälte Rasch, Waldenberger, kuw, etc. immer Recht mit Ihren Abmahnungen?
Der Bundesrat hat am 30. November 2007 die umstrittene Vorratsdatenspeicherung gebilligt, so dass der Weg frei ist für eine sechsmonatige Datenspeicherung bei den Telekommunikationsunternehmen.
Wie wir bereits in unserem Artikel vom 9. November 2007 berichteten, hatte der Bundestag bereits den Regierungsentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung am 9. November 2007 verabschiedet, und nun hat also auch der Bundesrat sein Ok gegeben.
Neue Enthüllungen im Kampf der Musikindustrie gegen illegales Filesharing haben bei Usern und Rechtsanwälten helle Empörung ausgelöst. Muss man es nunmehr in Frage stellen, dass staatsanwaltschaftliche Ermittlungen hinreichend neutral geführt werden können, wenn in die Sicherstellung und Auswertung von Computern bzw. Festplatten vermeintlicher Rechtsverletzer Unternehmen eingebunden werden, die in enger Verbindung zu der Musikindustrie stehen?
Die Bundesregierung hat nunmehr den Entwurf eines Bundesdatenschutzauditgesetzes veröffentlicht. Mit diesem Gesetzentwurf sollen bundeseinheitliche Regelungen für die Prüfung und Bewertung von Datenschutzkonzepten und technischen Einrichtungen gestaltet werden.
Der Gesetzgeber hat sich trotz eines eindeutigen Gesetzgebungsauftrages Zeit gelassen mit dem Gesetzentwurf. Offensichtlich verlangt erst sechs Jahre nach dem Inkrafttreten des neuen Bundesdatenschutzgesetzes eine hinreichende wettbewerbsrechtliche Relevanz des Datenschutzes nach gesetzgeberischen Aktivitäten. Nach dem federführenden Bundesministerium des Inneren bezweckt das neue Gesetz, dass datenschutzgerechtes Verhalten von Unternehmen von einer bloßen gesetzlichen Pflicht zu einem wirtschaftlichen Mehrwert wird.
Am Freitag, den 9. November 2007 hat der Bundestag den umstrittenen Regierungsentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung verabschiedet. Mit dieser Gesetzesneuerung wird die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten in nationales Recht umgesetzt.
Am 30. Oktober 2007 lud der Kölner Anwaltverein zu einem außerordentlich interessanten und brisanten Diskussionsabend ein – Thema der Veranstaltung war die verdeckte Online-Durchsuchung. Neben der Landesdatenschutzbeauftragen Nordrhein-Westfalens, Frau Sokol, waren als Referenten ein Vertreter des Verfassungsschutzes NRW sowie ein Lehrbeauftragter des Lehrstuhls für Medienstrafrecht der Universität Köln eingeladen.
„Grundrecht auf Integrität informationstechnischer Systeme“
Die Datenschützer haben im Rahmen dieses Zusammentreffens ein klares „Nein“ zur Online-Durchsuchung beschlossen. Ihrer Ansicht nach sei es zwingend notwendig, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalens abgewartet wird, die voraussichtlich Anfang des Jahres 2008 ergehen wird.
Wie wir jüngst der Presse entnehmen konnten, werden Telefonate via Internet schon seit längerem vom Staat überwacht. Wir berichteten bereits über die geplante Online-Durchsuchung sowie die bereits durchgeführten heimlichen Überwachungsmaßnahmen des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes. Nunmehr ist die Zollfahndung aufgefallen, die mit Hilfe sogenannter Hacker-Software verschlüsselte Internet-Telefonate abhört. Wie in den Fällen der vom Bundesinnenministerium geplanten verdeckten Online-Durchsuchungen, fehlt auch hier eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage. Die solche Eingriffe eröffnenden Rechtsgrundlagen werden von den Befürwortern im Wege von Gesetzesauslegungen und Analogien herbeiargumentiert.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte im Juli 2007 über die Erstattung von Kosten zu befinden, die im Rahmen eines verwaltungsbehördlichen Ermittlungsverfahrens aufgrund möglicher Zuwiderhandlung gegen Datenschutzvorschriften entstanden sind. Es handelt sich dabei um eine der ersten veröffentlichten gerichtlichen Entscheidungen hinsichtlich der verwaltungsverfahrensrechtlichen Gebührentragung im Datenschutzrecht.
Am 1. Juli 2007 wird die sog. Steueridentifikationsverordnung – StIdV – BGBl. I. S. 2726 in Kraft treten. Die Identifikationsnummer soll primär die bisherige Steuernummer ersetzen. Der Gesetzgeber verspricht sich von der Erfassung aller Bürger eine effizientere Verwaltung der steuerpflichtigen Vorgänge und eine umfassende Handhabe gegen Steuerhinterziehung. Über diese Neuerung berichteten wir bereits anläßlich des Inkrafttretens des neuen Telemediengesetzes (vgl. hier).
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