Zu den Kosten

Unsere Leistungen kosten Geld.

Das Honorar richtet sich im Bereich der gerichtlichen Auseinandersetzung nach den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG - bei BMJ/juris).

Im außergerichtlichen Bereich arbeiten wir regelmäßig auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung, die überwiegend auf einem Stundensatzmodell basiert, und für Unternehmen i.d.R. zwischen 180 EUR und 350 EUR (zzgl. MwSt) liegt. Ebenso üblich ist es, für bestimmte abgrenzbare Leistungen eine pauschale Zahlung zu vereinbaren.

Wir bemühen uns für jeden Einzelfall die angemessene Lösung zu finden - rechtlich und wirtschaftlich betrachtet.

Erstberatungen bieten wir rasch und kostengünstig an - sprechen Sie uns darauf an.

Im Anwendungsbereich des RVG bestimmt sich die Höhe der Anwaltsgebühren nach dem so genannten Streitwert, d.h. dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers (bzw. des Abmahnenden / Antragstellers im Rahmen eines Abmahn- oder einstweiligen Verfügungsverfahrens). Es handelt sich dabei um eine Art Pauschalgebühr. Es sind verschiedene sogenannte Gebührentatbestände, etwa für das Erheben einer Klage die Verfahrensgebühr, für die Wahrnehmung einer mündlichen Verhandlung die Terminsgebühr, zu unterscheiden. Demgegenüber wird bei Abrechnung auf Basis einer Honorarvereinbarung die tatsächlich angefallene Zeit in Ansatz gebracht.

Sollten Sie dazu mehr wissen wollen, fragen Sie uns und wir geben Ihnen eine Einschätzung, mit welchen Kosten Sie für Ihr Anliegen rechnen müssen.

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