For free: Anfragen, ob wir Ihr Anliegen bearbeiten können, ob wir Ihren zeitlichen Vorgaben gerecht werden können, oder auch Auskünfte zu anfallenden Kosten und Gebühren, bis hin zu einer Ersteinschätzung, erfolgen bei uns unentgeltlich. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail (Kontakt).

 

Unsere Leistungen kosten Geld.

 

Häufig beginnen wir die Zusammenarbeit mit einer Erstberatung. Diese ist begrenzt auf 195,00 EUR.

Im Fall von gerichtlichen Auseinandersetzungen erfolgt die Abrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG – bei BMJ/juris). Dann bestimmen sich die Kosten nach der Höhe des Streit- oder Gegenstandswertes und den gesetzlichen Gebührentatbeständen (z.B. Geschäftsgebühr).

Im außergerichtlichen Bereich arbeiten wir regelmäßig auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung – nach Stundensatz oder pauschal.

 

Wir bemühen uns für jeden Einzelfall die angemessene Lösung zu finden – rechtlich und wirtschaftlich betrachtet.

 

Ein Erfolgshonorar ist in ganz engen Grenzen zulässig. Sprechen Sie uns darauf an.

Weitere Informationen hält auch die Bundesrechtsanwaltskammer mit Sitz in Berlin für Sie bereit (vgl. extern unter www.brak.de).

Wenn Sie mehr zu den Kosten in Ihrem konkreten Fall wissen wollen, kontaktieren Sie uns und wir geben Ihnen eine Einschätzung (for free), mit welchen Kosten Sie für Ihr Anliegen rechnen müssen. Dafür allein fallen selbstverständlich keine Kosten an.