Die Button-Lösung – was gilt für eBay-Shops und Amazon-Händler?
17. Juli 2012 um 14:30 Uhr | Von: KanzleiIm Gegensatz zum klassischen Onlinehandel müssen sich Händler, die ihre Ware über eBay oder Amazon anbieten, mit den von den Verkaufsplattformen bereit gestellten technischen Möglichkeiten auseinandersetzen.
Bislang wird in der Regel eine Haftung des Händlers für etwaige Mängel im Bestellvorgang von Verkaufsplattformen angenommen. Denn wenn der Händler sich für die Teilnahme an einer Verkaufsplattform entscheidet, trägt er das daraus folgende Risiko.
Es ist davon auszugehen, dass sich diese Ansicht nicht so bald ändert. Deshalb sind eBay-Shop-Betreiber und Amazon-Marketplace-Händler aufgerufen, auf die Verkaufsplattformen einzuwirken, damit diese vor Inkrafttreten der Button-Lösung den Bestellvorgang anpassen.
Wird der Termin nicht eingehalten, muß jeder betroffene Händler entscheiden, ob er seine Angebote online läßt. Denn in diesem Fall könnte er Opfer der zu erwartenden Abmahnwelle werden.
Kategorien: Abmahnung, Onlinehandel, Wettbewerbsrecht | Bisher 0 Kommentare | Permalink
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