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Die Umsetzungsfrist für die Button-Lösung ist abgelaufen, wer seinen Shop nicht an die Button-Lösung anpasst, muss nun mit Abmahnungen rechnen. Erste Überprüfungen diverser Shops ergeben ein überraschendes Bild. Manche setzen das Gesetz 1:1 um, andere – noch – gar nicht. Weiterlesen

Zum vorläufigen Schluß unseres mehrteiligen Berichts über die Button-Lösung gehen wir näher auf die Risiken ein, die aus einer unterbliebenen oder fehlerhaften Umsetzung im Onlineshop folgen.

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Im Gegensatz zum klassischen Onlinehandel müssen sich Händler, die ihre Ware über eBay oder Amazon anbieten, mit den von den Verkaufsplattformen bereit gestellten technischen Möglichkeiten auseinandersetzen.

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Die Neuerungen für den Onlineproduktvertrieb kommen. Nach Verzögerungen bei der Ausfertigung des Gesetzes, wurde die Button-Lösung im Mai im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit zum 1. August 2012 in Kraft. Weiterlesen

Im März 2012 wurde durch den deutschen Gesetzgeber für den E-Commerce die „Button“-Lösung verabschiedet. Diese soll den Verbraucher vor dem Abschluß unerwünschter Verträge üper das Internet schützen. Bevor ein kostenpflichtiger Vertrag verbindlich abgeschlossen werden kann, muss durch einen „Button“ deutlich – etwa durch Wiedergabe des Preises – auf diese Kosten hingewiesen werden. Die Regelung tritt 3 Monate nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Allgemein wird davon ausgegangen, dass die Veröffentlichung kurzfristig erfolgen wird. Mit einer Veröffentlichung im Mai wäre das Gesetz ab dem 01.08.2012 verbindlich.

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