Die heimliche Online-Durchsuchung wurde beschlossen!
5. Juni 2008 um 9:30 Uhr | Von: Stefan MaasDie Bundesregierung hat beschlossen: Die Online-Durchsuchung kommt. Der Entwurf für ein Änderungsgesetz des BKA-Gesetzes wurde am 4. Juni 2008 im Kabinett beschlossen. Nimmt man den Katalog der neuen Ermittlungsbefugnisse genauer in Augenschein, stellt man fest, dass die Online-Durchsuchung womöglich nur das die Öffentlichkeit ablenkende Opferlamm sein könnte.
Gibt es noch die Freiheit des Einzelnen vor dem Staat?
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Kategorien: Aktuelles, Allgemein, Computerstrafrecht, Datenschutz, Persönlichkeitsrecht | 1 Kommentar | PermalinkDie heimliche Online-Durchsuchung und der Bundestrojaner
17. April 2008 um 15:23 Uhr | Von: Nina HaberkammAm 15. April 2008 wurde die Meldung veröffentlicht, dass Bundesinnenminister Schäuble und die Bundesjustizministerin Zypries sich nun nach langen Verhandlungen hinsichtlich der Umsetzung der heimlichen Online-Durchsuchung geeinigt haben. Wir berichteten bereits in unseren Artikeln vom 29.02.2008 und 27.02.2008 über die Entwicklungsschritte dieser geplanten Maßnahme und das insofern wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
Das reformierte Gesetz für das Bundeskriminalamt (BKA-Gesetz) - die Ermächtigungsgrundlage für Online-Durchsuchungen - soll nun nach dem Willen der Großen Koalition nicht mehr wie ursprünglich vom Bundesinnenminister geplant eine Befugnis der Polizeibeamten zum Eindringen in Wohnungen enthalten. Bislang war vorgesehen, dass die Ermittler die Computer auch unmittelbar in den Wohnungen der Verdächtigen manipulieren dürfen. Bezüglich dieses Streitpunktes ist Schäuble nun jedoch zurückgerudert, da hierbei das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt werden würde.
Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung contra Online-Durchsuchung
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Kategorien: Aktuelles, Allgemein, Computerstrafrecht, Datenschutz, Persönlichkeitsrecht | Bisher 0 Kommentare | PermalinkLidl is watching you
3. April 2008 um 18:27 Uhr | Von: Nina HaberkammSeitdem Ende März 2008 öffentlich bekannt wurde, dass der Lebensmitteldiscounter Lidl systematisch seine Mitarbeiter überwacht - bis hin zu der Anzahl der Toilettengänge - ist das Thema “Datenschutz” wieder mehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt.
Nun konnte das in die Kritik geratene Unternehmen den ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Joachim Jacob als Datenschutzbeauftragten gewinnen. Dieser soll zusammen mit der Unternehmensführung ein neues Datenschutzkonzept entwickeln, um auf diese Weise die datenschutzrechtlichen Belange der Mitarbeiter zu wahren.
Datenschutz ist enorm wichtig und wird noch immer unterschätzt!
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Kategorien: Aktuelles, Allgemein, Datenschutz, Persönlichkeitsrecht | Bisher 0 Kommentare | PermalinkEilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung
28. März 2008 um 12:57 Uhr | Von: Nina HaberkammDas Bundesverfassungsgericht hat am 11. März 2008 eine Eilentscheidung zu der umstrittenenen Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Acht Bürger hatten gegen die im Rahmen der Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht ergangenen Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) Verfassungsbeschwerde erhoben. Anbieter von Telekommunikationsdiensten sind seit dem 1. Januar 2008 verpflichtet, Verkehrs- und Standortdaten, die bei der Nutzung von Telefon und Internet entstehen, für sechs Monate zu speichern. Die Beschwerdeführer sehen in der generellen Speicherung von sehr sensiblen Daten “auf Vorrat” eine verfassungswidrige Verdächtigung aller Bürger ohne konkreten Tatverdacht.
In dem neuen § 113b TKG ist die Verwendung der gespeicherten Daten geregelt. Diese dürfen zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten, der Abwehr erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit und für nachrichtendienstliche Ermittlungen von den Providern herausgegeben werden. Es stellt sich die Frage, ob Filesharing-Sachverhalte unter diese Regelung fallen.
Kategorien: Abmahnung, Aktuelles, Allgemein, Computerstrafrecht, Datenschutz, Pressemitteilung | 2 Kommentare | PermalinkDarf die Musikindustrie die Daten “hinter” der IP-Adresse erfragen?
Überwachungsstaat unterliegt erneut vor dem Verfassungsgericht
11. März 2008 um 16:14 Uhr | Von: Stefan MaasDas Bundesverfassungsgericht hat erneut den Gesetzgeber hinsichtlich seiner Überwachungsgesetze in die Schranken verwiesen. Landespolizeigesetze zum Scannen von Autokennzeichen wurden für nichtig erklärt. Es fehlt an der Bestimmtheit und an der Verhältnismäßigkeit der Regelungen.
Kein Anspruch des Staates auf Überwachung seiner Bürger!
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Kategorien: Allgemein, Datenschutz, Medien, Persönlichkeitsrecht | 1 Kommentar | Permalink
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