Wie wir in unserem Artikel „Die Vorratsdatenspeicherung – Bürger unter Generalverdacht?“ vom 2. April 2007 bereits berichtet haben, sind die einzelnen EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG bis spätestens zum Jahre 2009 in nationales Recht umzusetzen.
Am 18. April 2007 hat nun das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie beschlossen.