Die Vorratsdatenspeicherung – Bürger unter Generalverdacht?

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Die geplante Vorratsdatenspeicherung wird derzeit kontrovers diskutiert – die Bundesregierung sieht darin eine wichtige Strafverfolgungsmaßnahme, Datenschützer dagegen kritisieren den zu weitgehenden Eingriff in die Privatsspähre. Worum geht es denn überhaupt?

Vorratsdatenspeicherung und Datenschutz

Mit der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung der Europäischen Union sollen die unterschiedlichen nationalen Vorschriften der EU-Mitgliedsstaaten zur Speicherung von Telekommunikationsdaten vereinheitlicht werden. Durch die sogenannte Vorratsdatenspeicherung soll eine bessere Strafverfolgung ermöglicht werden, da die Telekommunikationsdaten für einen längeren Zeitraum als bisher von den Diensteanbietern aufbewahrt und im Verdachtsfalle bei schweren Straftaten, vor allem im Bereich des Terrorismus und der organisierten Kriminalität, an die Ermittlungsbehörden herausgegeben werden müssen.

Zweck dieser Gesetzesinitiative ist die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung des Telefonierens im Fest- und Mobilfunknetz sowie bei der E-Mail- und VoIP-Nutzung anfallen. Mit Hilfe der Datensammlungen sollen Profile vom Kommunikationsverhalten und von Bewegungen Verdächtiger erstellt werden.

Bislang sah das Gesetz vor, dass Diensteanbieter nach Beendigung der Verbindung aus den Verkehrsdaten nur die für die Berechnung des Entgelts erforderlichen Daten ermitteln dürfen und nicht erforderliche Daten unverzüglich gelöscht werden müssen.

Die nunmehr in Rede stehende Vorratsdatenspeicherung sieht eine Pflicht zur sechsmonatigen Protokollierung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten vor. Neben dem enormen Datenspeicheraufwand und den damit verbundenen Kosten, sehen Datenschützer darin einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Vor allem aber fürchten sie eine immer weiter voran schreitende Annäherung an einen Überwachungsstaat. Jedermann würde durch die geplante Gesetzesregelung unter Generalverdacht gestellt und in seinem Kernbereich auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Auch kritisieren die Datenschützer, dass es längst nicht mehr nur um Terrorbekämpfung oder die Verfolgung schwerer Straftaten gehe, sondern die Interessen der Wirtschaft bewusst gestärkt würden. Die Musikindustrie beispielsweise will die gespeicherten Verbindungsdaten, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, ebenfalls nutzen, um dem Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen nachgehen zu können.

Die Bundesregierung sieht dagegen in dieser neuen Identifizierungspflicht, die auch bedeutet, dass Telefon- und Handynummern, insbesondere auch Prepaid-Karten, nur noch gegen Abgabe von Namen, Anschrift und Geburtsdatum zugeteilt werden, ein unverzichtbares Ermittlungsinstrument.

Als Folge dieser öffentlichen Diskussion zu dem Thema „Datenschutz“ ist eine Sensibilisierung der Bürger im Hinblick auf die Bedeutung ihrer personenbezogenen Daten zu verzeichen. Es bleibt somit abzuwarten, wie sich die zunehmende Datenkontrolle durch den Staat entwickelt.

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  1. […] Wie wir in unserem Artikel „Die Vorratsdatenspeicherung – Bürger unter Generalverdacht?“ vom 2. April 2007 bereits berichtet haben, sind die einzelnen EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG bis spätestens zum Jahre 2009 in nationales Recht umzusetzen. […]

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