Am 15. April 2008 wurde die Meldung veröffentlicht, dass Bundesinnenminister Schäuble und die Bundesjustizministerin Zypries sich nun nach langen Verhandlungen hinsichtlich der Umsetzung der heimlichen Online-Durchsuchung geeinigt haben. Wir berichteten bereits in unseren Artikeln vom 29.02.2008 und 27.02.2008 über die Entwicklungsschritte dieser geplanten Maßnahme und das insofern wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
Das reformierte Gesetz für das Bundeskriminalamt (BKA-Gesetz) – die Ermächtigungsgrundlage für Online-Durchsuchungen – soll nun nach dem Willen der Großen Koalition nicht mehr wie ursprünglich vom Bundesinnenminister geplant eine Befugnis der Polizeibeamten zum Eindringen in Wohnungen enthalten. Bislang war vorgesehen, dass die Ermittler die Computer auch unmittelbar in den Wohnungen der Verdächtigen manipulieren dürfen. Bezüglich dieses Streitpunktes ist Schäuble nun jedoch zurückgerudert, da hierbei das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt werden würde.
Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung contra Online-Durchsuchung