Die Musikindustrie „greift weiter an“

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Wie bereits in unserem Beitrag aus November 2005 berichtet, hat die Musikindustrie seit der Reform des Urheberrechts, die mit dem sogenannten „ersten Korb“ im Jahre 2003 begann und mit dem „zweiten Korb“ im Jahr 2006 weiter fortgeführt worden ist, in der Vergangenheit zigtausende Strafanzeigen gegen „kriminelle“ Tauschbörsennnutzer bei Staatsanwaltschaften bundesweit eingereicht. Aufgrund dieser strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wurden unzählige Tauschbörsennutzer zur Zahlung von Geldauflagen verpflichtet, die häufig mehrere hundert Euro betragen.


Zwischenzeitlich wurden zahlreiche illegale Tauschbörsen im Internet geschlossen. Andererseits etablierten sich legale Musikhändler auf dem Onlinemarkt.

Eine weitere Neuerung auf diesem Gebiet steht beispielsweise mit der Einführung des neuen „iPhone“ von Apple vor der Tür. Der Nutzer wird „genötigt“ die Software des digitalen Musik-Kaufhauses „iTunes-Store“ zu installieren, und kann erst im Anschluß daran Hard- und Software umfassend nutzen, etwa legal Musik aus dem Internet herunterladen und hören.

Trotz dieser Fortschritte auf dem Musikmarkt und einer deutlichen Tendenz zum „legalen“ digitalen Musikvergnügen, stellt sich nun laut Presseberichten wie z.B. von heise.de heraus, dass die deutsche Musikindustrie ihre „Strafanzeigenmaschinerie“ keineswegs eingestellt hat, sondern im Gegenteil ihre Anfang des Jahres geplante Anzahl von Strafanzeigen auf diesem Gebiet von etwa 1.000 Anzeigen pro Monat, deutlich übertroffen hat – mit bereits 25.000 Strafanzeigen in diesem Jahr.

Dieses stellt eine enorme Überbelastung der Justiz dar, die dieser Fülle von Ermittlungsverfahren kaum nachkommen kann, wie dies sogar die nordrhein-westfälische Justizministerin Müller- Piepenkötter bereits Ende 2006 feststellte. Letztendlich geht es der Musikindustrie gar nicht bzw. marginal um die strafrechtliche Verfolgung dieser Urheberrechtsverstöße. Der eigentliche Grund der Erstattung einer Strafanzeige liegt in der Offenlegung der Identität des Täters, um diesen sodann mit zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen überziehen zu können.

Diesen Umweg über das Strafverfahren hat der Gesetzgeber vorgesehen, indem er bislang einen Auskunftsanspruch über mögliche Rechtsverletzer gegen Provider nicht vorgesehen hat.

Eine tatsächliche Sühne- oder Warnfunktion kann unseres Erachtens diesen Strafverfahren jedenfalls längst nicht mehr zugesprochen werden. Es ist zum reinen Ausforschungsverfahren instrumentalisiert worden.

Ob das im Sinne der Urheber von Gesetz und den „geschützten“ Musikwerken ist?

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  1. […] 25.000 Anzeigen gegen Nutzer illegaler Tauschbörsen Veröffentlicht 15. Juni 2007 Urheberrecht , Aktuell Allein in diesem Jahr wurden 25.000 Strafanzeigen gegen Nutzer illegaler Tauschbörsen seitens der Musikindustrie erstattet. Damit hat sich die Zahl der monatlich eingereichten Anzeigen weiter erhöht. In einem interessanten Artikel berichtet Rechtsanwältin Nina Haberkamm im Blog der Kanzlei maas_rechtsanwälte von den Auswirkungen dieses Trends. […]

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