Mit Urteil vom 21.10.2015 hat der BGH nun entschieden, dass Banken Auskunft zu Name und Anschrift eines Kontoinhabers erteilen müssen. Dazu ist nicht die Vorlage eines Beschlusses erforderlich. Das Bankgeheimnis muss an dieser Stelle hinter dem Markenrecht zurückstehen.
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Historisch betrachtet, könnte der innere Zusammenhang womöglich größer sein, als man auf den ersten Blick meint. An dieser Stelle soll es jedoch um das Markenrecht gehen und die praktisch bedeutende Frage: Soll ich ein Zeichen als Marke für Events und Veranstaltungen schützen lassen? Ein Hofer Gastronom hat sich das Zeichen „Weltuntergang“ für „Dienstleistung zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen“ schützen lassen und nunmehr Veranstalter von Weltuntergangs-Partys und Events anwaltlich abmahnen lassen.
Die Idee ist nicht neu … siehe Olympia!
Ist der Domaininhaber Besitzer oder Eigentümer der Domain? Wenn Eigentum gegeben ist, kann sich der Domaininhaber gegenüber Inhabern von Markenrechten auf dieses Recht berufen? Über diese Fragen hatte nach einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu entscheiden.
Domain = Eigentum?
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