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Die Datenschutznovellen 2009 zogen eine Vielzahl von Änderungen im Bereich der Verarbeitung personenbezogener Daten nach sich. Für einige Regelungen hatte der Gesetzgeber daher eine Übergangsregel geschaffen, die zum 31. August 2012 ausläuft. Bei ordnungsgemäßer datenschutzrechtlicher Organisation der Abläufe und Prozesse sollte dieses Datum keine Befürchtungen auslösen. Aber wurde tatsächlich an alles gedacht?
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