Mit dem 1. Januar 2007 hat die GEZ eine Gebühr für internetfähige Computer eingeführt. Die Zahlungsvoraussetzungen wurden bereits in früheren Beiträgen eingehend erläutert. Pünklich Anfang Januar 2007 erreichte uns ein Auskunftsverlangen des zuständigen GEZ Beauftragten.
Doch damit begann die Misere, denn dem Schreiben lag das veraltete Formular aus den Vorjahren bei – die seperate Anmeldung von Internet-PC war damit gar nicht möglich.
Seit dem 1.1.2007 haben Internetautoren die Möglichkeit, für ihre Artikel eine Vergütung von der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) zu erhalten. Diese stellt Gelder aus den Einnahmen aus der Urheberrechtsabgabe auf Speichermedien (CD-ROM, DVD, etc.) und Hardware (Drucker, Brenner, etc.) nun auch für Internetautoren bereit.
Die Teilnahme am Vergütungssystem der VG Wort ist kostenlos, jedoch wird nicht jeder Artikel oder jede Veröffentlichung vergütet. Weiterlesen
Mit unserem Beitrag vom 4. August wurde die gesetzliche Grundlage zur Einführung der GEZ-Abgabepflicht für Internet-PCs bereits eingehend erläutert. Zwischenzeitlich haben die Ministerpräsidenten die Internetabgabe beschlossen. Kurz vor Ablauf der Schonfrist bis zum 31.12.2006 begannen Proteste gegen die Erhebung einer zusätzlichen Abgabe für internetfähige Geräte. Politik, Verbraucherverbände, Wirtschaftsverbände, Hochschulen und selbst aus dem Justizministerium kamen kritische bis ablehnende Kommentare zum Start einer âInternetabgabeâ?.
Für Internet-PCs sollen vom 1.1.2007 an 17,03 EUR Rundfunkgebühren zu zahlen sein. Wer für welche Geräte GEZ Gebühren zu zahlen hat, ist in den §§ 1 und 2 des Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) bestimmt. Diese zusätzlichen Kosten werden insbesondere auch Unternehmen belasten, da heutzutage die nahezu überwiegende Anzahl von PCs zum „drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten“ Empfang von Rundfunkdarbietungen geeignet sind.
Internet ist Rundfunk?
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