„Note2be“ – Französisches „Spick mich“ unterliegt vor Gericht

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Derzeit haben Bewertungsportale eine enorme Öffentlichkeitspräsenz. In den deutschen Medien spielt seit über einem Jahr das Lehrer-Bewertungsportal „Spickmich“ eine große Rolle, gegen das bereits mehrere „betroffene“ Lehrer rechtlich vorgegangen sind. Bisher unterlagen sie jedoch einheitlich, da keine einschneidenden Rechtsverstöße durch die Gerichte festgestellt werden konnten.

Anders in Frankreich, wo das Pariser Landgericht am 3. März 2008 zugunsten der Lehrer urteilte, indem es namentliche Nennung der Lehrer, selbst in den Diskussionsforen des Portals „note2be“ untersagte.

Französische Rechtsprechung lehrerfreundlicher als die deutsche?

Das französische Pendant „note2be“ zum deutschen Lehrer-Bewertungsportal „Spickmich“ wurde erst Ende Januar von einem Pariser Kommunalpolitiker im Rahmen seines Wahlkampfs gegründet. In dem Portal haben Schüler die Möglichkeit ihre Lehrer in sechs Kategorien zu bewerten und über sie zu diskutieren. Das Angebot soll zuletzt 150.000 Besucher täglich gehabt haben. Eine Gewerkschaft der Gymnasiallehrer hatte bereits Mitte Februar Klage im Rahmen eines Eilverfahrens eingereicht. Sie erhielten Unterstützung von den Lehrern, den beiden größten französischen Elternverbände sowie dem Bund der Gymnasiasten.

Das Pariser Landgericht gab ihnen nun Recht und urteilte, dass das Bewertungsportal eine Provokation darstelle und die Gefahr einer öffentlichen „Lynchjustiz“ bestehe. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass die Lehrerbewertung eine Störung des Bildungsbetriebs sei. Informations- und Meinungsfreiheit würden in diesem ihre Grenzen finden.

Das Urteil hat zur Folge, dass die Lehrkräfte nicht mehr namentlich auf der Homepage genannt werden dürfen, nicht einmal mehr in den Diskussionsforen. Lediglich die Schulen selbst dürfen nun noch benotet und diskutiert werden. Manche sehen darin sogar das Aus für „note2be“. Bisher ist noch offen, ob der Betreiber des Portals rechtliche Schritte gegen das Urteil einlegen wird. Auch in Deutschland gibt es aktuell wieder einen Versuch einer Lehrerin rechtlich gegen das Bewertungsportal „Spickmich.de“ vorzugehen.

Es bleibt somit abzuwarten, ob sich die deutsche Justiz an der französchischen Entscheidung orientieren oder der bisher eindeutigen Linie der Meinungsfreiheit treu bleiben wird.

 

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