Das neue Grundrecht auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“

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Das Bundesverfassungsgericht hat am 27. Februar 2008 eine Grundsatzentscheidung zu der umstrittenen Online-Durchsuchung getroffen. Wir berichteteten bereits über dieses brisante Thema in unseren Artikeln vom 31.10.2007, 26.10.2007 und 10.10.2007.

Mit diesem Grundsatzurteil hat das höchste deutsche Gericht eine neues Grundrecht auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“
(= Internet) geschaffen. Dieses Grundrecht stellt eine Ausformung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 GG dar und tritt neben die Freiheitsrechte wie das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (vgl. BVerfG-Urteil „großer Lauschangriff“ vom 3. März 2004), das Telekommunikationsgeheimnis und das informationelle Selbstbestimmungsrecht, das vor 25 Jahren ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht geschaffen worden war.

Das Gericht hat hierzu festgestellt, dass „die Nutzung der Informationstechnik für die Persönlichkeit und Entfaltung des Einzelnen eine früher nicht absehbare Bedeutung erlangt hat. Die jüngere Entwicklung der Informationstechnik hat dazu geführt, dass informationstechnische Systeme allgegenwärtig sind und ihre Nutzung für die Lebensführung vieler Bürger von zentraler Bedeutung ist“.

Das neue Grundrecht des digitalen Zeitalters

Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Urteil vom 27. Februar 2008 entschieden, dass Online-Durchsuchungen nur unter sehr strengen Auflagen zulässig sind. Das der Entscheidung zugrundeliegende Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalens, das bislang als einziges Bundesland die Online-Durchsuchung zugelassen hat, ist dagegen verfassungswidrig.

Eine Online-Durchsuchung darf nach dem Grundsatzurteil nur dann angeordnet werden, wenn „überragend“ wichtige Rechtsgüter wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. Die Richter stellten weiter fest, dass in jedem Fall eine vorherige richterliche Anordnung der Ermittlungsmaßnahme zwingend einzuholen ist.

Der Bundesinnenminister Schäuble will nun – da die Online-Durchsuchung nicht grundsätzlich unzulässig ist – eine entsprechende Reform des Bundeskriminalamtsgesetzes so schnell wie möglich voranbringen. Danach soll zukünftig auch auf Bundesebene die heimliche Ausforschung von Computern mit Hilfe eines sogenannten „Bundestrojaners“ möglich sein. Als Argument für die Notwendigkeit einer solchen drastischen Maßnahme nennt der Bundesinnenminister den Kampf gegen den Terror. Ob diese Ermittlungsmethode jedoch wirklich ein probates Mittel gegen Terrorismus ist, ist zweifelhaft.

Auf Bundesebene ist derzeit noch umstritten, wie genau die Ermächtigungsgrundlage für die heimlichen Online-Durchsuchungen ausgestaltet werden soll. Überlegt wird, eine Ermächtigungsnorm für das Bundeskriminalamt im Rahmen der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus nach Art. 73 Nr. 9a GG zu schaffen. Neben diesen Überlegungen sind aber auch die diesbezüglichen technischen Schwierigkeiten auszuräumen. Laut Aussage eines Sachverständigen im Rahmen dieses Gerichtsverfahrens kann derzeit ein „Eindringen“ von sogenannten Bundestrojanern mit etwas technischem Sachverstand wirksam verhindert werden. Auch kann eine Infiltration des Computers eines Verdächtigen mit erheblichem Zeitaufwand verbunden sein.

Wie auch immer die Online-Durchsuchung künftig gesetzlich ausgestaltet sein wird – der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung muss gewahrt werden.

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  1. […] den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen (vgl. unsere Beiträge vom 27.2.2008 und vom 29.2.2008), wird jener Regelung ein neuer Absatz eingefügt, der den Kernbereich […]

  2. […] Online-Durchsuchung geeinigt haben. Wir berichteten bereits in unseren Artikeln vom 29.02.2008 und 27.02.2008 über die Entwicklungsschritte dieser geplanten Maßnahme und das insofern wegweisende […]

  3. […] Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Onlinedurchsuchung (vgl. unsere Beiträge vom 27.2.2008 und vom 29.2.2008) sowie nunmehr zum Autokennzeichen Scanning nicht zu […]

  4. […] berichteten kürzlich über das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgericht zu den umstrittenen […]

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