Die Geschäftsleitung trifft eine eigene persönliche Haftung für die Einhaltung übernommener Unterlassungspflichten. Wird eine Vertragsstrafe infolge Zuwiderhandlung verwirkt, ist das Organisationsverschulden regelmäßig indiziert.
Weiterlesen
Beiträge
Kanzlei
maas_rechtsanwälte
Rechtsanwalt Stefan Maas
RingColonnaden
Richard-Wagner-Str. 13-17
50674 Köln
Kontakt
E-Mail: info @ ra-maas.de
Tel. +49 221 – 88 88 76 0
Fax. +49 221 – 88 88 76 66
vCard / Kontaktkarte hier: Visitenkarte