Das Geldwäschegesetz (kurz GwG) will Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche verhindern. Verpflichtete, etwa Banken, müssen daher ihre Vertragspartner identifizieren und darüber eine Aufzeichnung führen. Sie kopieren oder scannen z.B. den Personalausweis. Diese Legitimation ist zusätzlich über Jahre hinweg aufzubewahren. Natürlich kollidieren diese Anforderungen im Falle natürlicher Personen mit dem Datenschutz. Und wie gestaltet sich die Lösung?
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