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Wie wird die Widerrufsbelehrung rechtskonform formuliert? Wer die vom Gesetzgeber bereitgestellte Musterwiderrufsbelehrung verwendet, genießt den Schutz des Musters, d.h. etwaige Fehler der Belehrung gehen nicht zu seinen Lasten. Was aber passiert, wenn der Verwender von der Musterbelehrung abweicht? Hierzu entschied der BGH nunmehr mit urteil vom 01.03.2012 Grundsätzliches.

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Die erst am 1.4.2008 durch die Bundesregierung aktualisierte Musterwiderrufsbelehrung im Fernabsatzrecht wird schon wieder verändert. Das Bundesjustizministerium hat im Zuge eines Gesetzesentwurfs zur Umsetzung zweier EU-Richtlinien auch die Musterbelehrung in neuer Bearbeitung.

Was ändert sich?

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Es ist soweit, das Bundesjustizministerium hat nach Vorlage eines Diskussionsentwurfs vom 16. November 2007 zur Neufassung der Muster-Widerrufsbelehrung (Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV) nun eine abgeänderte Fassung der Musterbelehrung zum 1. April 2008 in Kraft gesetzt.

Handlungsbedarf durch neue Muster-Widerrufsbelehrung?

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