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Werbung unterliegt vielfältigen rechtlichen Regeln – auch für Social Media und Influencer Marketing. Insbesondere muss Werbung als solche gekennzeichnet werden. Sonst spricht man von Schleichwerbung. Das ist im Grundsatz auch bekannt und vielfach praktiziert. Im Onlinemarketing haben sich in den letzten Jahren jedoch manche dieser Regeln und vor allem ihre Anwendung und Auslegung verschoben, bzw. die Handelnden loten dies zum Teil bewußt aus. Nun gibt es seit Juni 2017 ein Urteil aus Celle, das hier Klarheit für die Werbung mit Influenzern schafft.

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Das Werberecht wird erstmals seit seiner Neufassung 2004 nachhaltig reformiert. Anlaß ist die EU Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. Zugleich werden aber auch redaktionelle Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen. Neu ist der Klauselkatalog von insgesamt 30 Geschäftspraktiken, die ohne weiteres als wettbewerbsrechtlich unzulässig zu werten sind.

Abmahnungen und damit Kosten und Aufwand drohen!

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